Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mavube
05.02.2009, 15:39 Uhr

Prüfungsgebühren, wie setzt sich das zusammen?

Huhu, ich hab ein kleiner Problem,
und zwar muss ich bald die praktische Prüfung zum zweiten mal machen und dementsprechend auch nochmal Prüfungsgebühren zahlen.

Jetzt erschien mir der Betrag von 277 € aber ein bisschen arg hoch und ich hab nachgefragt wie sich der zusammensetzt.

Leut meiner Fahrschule zahle ich 159 € für das Vorstellen zur Praktischen Prüfung ( wohn ich München -.- ) und 118 € für irgentwelche Gebühren die von irgenteinem Amt erhoben werden. Da hier auf der Website und auch auf der des TÜV Süds nur 84,97 € als der Betrag angegeben werden die für die Behörden Zahlen muss bin ich sutzig geworden.

Ich hab jetzt also zuerst beim TÜV angerufen die meinten dass sie nicht mehr verlangen, dass aber das Landsratsamt da noch was draufsetzen könnte. Ich hab also auch da angerufen, die meinten allerdings dass das eigentlich nicht der Fall sein sollte.

Meine Frage wär also ob sich das von euch einer erklären kann. Ich bin nämlich a bissal unzufrieden mit der Fahrschule und möchte da ungern auchnoch übers Ohr gehaun werden.

Also, schonmal danke für eure Antworten.

lg Groebel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.02.2009, 16:12 Uhr

zu: Prüfungsgebühren, wie setzt sich das zusammen?

Du rufst beim TÜV an, du rufst beim Landratsamt an, aber bei deiner Fahrschule rufst du nicht an, obwohl die es ja am Besten erklären könnten?

Wie du schon geschrieben hast, werden für die Wiederholungsprüfung die TÜV-Gebühren (84,97) und die Fahrschulkosten für die Vorstellung zur Prüfung (159,--) fällig. Da du aber insgesamt 277 Euro zahlen sollst, ergibt sich eine Differenz in Höhe von 33,03 Euro. Vielleicht ist das der Preis einer Fahrstunde? Genau sagen kann dir das nur deine Fahrschule.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mavube
05.02.2009, 19:03 Uhr

zu: Prüfungsgebühren, wie setzt sich das zusammen?

Ich hab bei meiner Fahrschule angerufen:
"Leut meiner Fahrschule zahle ich ... und 118 EURO für irgentwelche Gebühren die von irgenteinem Amt erhoben werden."

Es stehen keine Fahrstunden aus weil ich die immer direkt bezahle.
Der Grund warum ich hier frage und nicht in meiner Fahrschule ist, dass man dort sofort als dumm hingestellt wird wenn man da nachhackt, obwohl Nachhacken bei den Geldbeträgen die man da zur Fahrschule trägt nach nichts verkehrtes ist. Hier krieg ich dann auch gleich so ne aggro Antwort.

Mir geht es um die besagten 33 € Differenz die eben leut meiner Fahrschule von einem der Ämter kommt, von der die Ämter aber nichts wissen.

Tschuldigung wenn ich jetzt etwas aggresiv rüberkomm aber micht nervts inzwischen etwas dass sich im Internet leuter Obelehrer rumtummeln die im schlimmsten Fall noch auf sowas wie nettiquette pochen und sie im gleichen atemzug verletzen. (nicht auf dich bezogen)

Trotzdem danke für die Mühe sich meine Frage durchzulesen und zu beantworten. (Im echten leben würde ich hier kurz lächeln um zu zeigen dass ich im Grunde genommen ein netter Mensch bin)

Bye

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
05.02.2009, 21:32 Uhr

zu: Prüfungsgebühren, wie setzt sich das zusammen?

Kann aber wirklich sein, dass er dir deine Fahrprüfung als Fahrstunde berechnet, du hast da Georg falsch verstanden. Das kommt, glaub ich, öfters vor.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.02.2009, 23:59 Uhr

zu: Prüfungsgebühren, wie setzt sich das zusammen?

Nein, er hatte mich schon richtig verstanden. Ich meinte eine Übungsstunde, die er vor der Prüfung genommen haben könnte.

Für die Prüfungsfahrt selbst darf nur die Vorstellung zur Prüfung verlangt werden, aber nicht noch zusätzlich der Preis für eine Fahrstunde.

Wie sieht es denn mit der Rechnung bis einschließlich zur ersten Prüfung aus? Wurden da auch noch unbekannte Gebühren verlangt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern *Marie182*
06.02.2009, 18:39 Uhr

zu: Prüfungsgebühren, wie setzt sich das zusammen?

habe mal gehört einige fahrschulen nehmen noch geld dafütr das der fl das auto zur verfügung stellt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.02.2009, 19:16 Uhr

zu: Prüfungsgebühren, wie setzt sich das zusammen?

Ich weiß nicht, wo und von wem du das gehört hast, aber es wäre auf jeden Fall unzulässig.

Diese Auskunft war gebührenfrei.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
06.02.2009, 20:10 Uhr

zu: Prüfungsgebühren, wie setzt sich das zusammen?

Der Fahrschule würd ich was erzählen der mir nichtmal ordentlich in einem vernünftigen Ton erklärt wofür die Gebühren sind...
Aber nicht am Telefon, geh persönlich hin. Immerhin ist man da Kunde.
Bei uns in der kleinen statt mit 20.000 Einwohner gibt es sicher 4-5 Fahrschulen und ich bin mir sicher das sich negativ Reklame noch besser verbreitet als positive...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B

Geschwindigkeit vermindern, bremsbereit bleiben und vorsichtig vorbeifahren

Nicht hupen, aber mir gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, da die Kinder am linken Fahrbahnrand sind

Hupen und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Drehzahlbereichen des Motors ist der Kraftstoffverbrauch günstiger?

In niedrigeren

In höheren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Rechtsabbieger dürfen fahren