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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bruland
03.03.2007, 14:38 Uhr

Sondergenehmigung wg. Führerschein mit 17

Ich werde im Mai 2008 17 Jahre alt und bin bereits dabei, die Fahrschule zu besuchen. Ich habe ab 01.08.2008 einen Ausbildungsplatz, der 19 km von meinem Elternhaus entfernt ist. Diesen kann ich nur mit dem PKW erreichen. Könnte ich eine Sondergenehmigung erhalten, ohne Begleitperson zur Arbeitsstelle zu fahren? Meine Mutter ist nicht berufstätig. Wäre dieses z.B. ein Hinderungsgrund? Was wird mir zugemutet, um diese Sondergenehmigung nicht zu erhalten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.03.2007, 15:38 Uhr

zu: Sondergenehmigung wg. Führerschein mit 17

Hauptargument gegen eine Ausnahmegenehmigung wäre z.B. das Vorhandensein von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.03.2007, 16:24 Uhr

zu: Sondergenehmigung wg. Führerschein mit 17

.. oder das du mit klasse b17 alleine ein klasse m roller fahren darfst, oder deine mam dich zur arbeit bringen kann, oder du auch mit dem fahrrad fahren könntest.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deluxe
31.08.2007, 15:59 Uhr

zu: Sondergenehmigung wg. Führerschein mit 17

Wie komme ich an diese Sondergenehmigung denn überhaupt ran?
Gibt es dafür ein Formula oder ähnliches?
Wär nett wenn mir jemand helfen könnte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.08.2007, 17:58 Uhr

zu: Sondergenehmigung wg. Führerschein mit 17

in dem du dich an dein zuständiges sva wendest.

s.h.
holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bananensplit
01.09.2007, 14:49 Uhr

zu: Sondergenehmigung wg. Führerschein mit 17

Also ich bin auch seit 01.08.2007 Auszubildender eines Unternehmens (Namen möchte ich nicht sagen, falls das nicht ganz erlaubt ist, was die tun). Ich bin zwar 18 jedoch sind einige andere Azubis noch keine 18, haben aber den Führerschein mit 17. Mein Arbeitgeber stellt dann einfach eine Genehmigung aus, damit sie alleine zum Arbeitsplatz fahren dürfen. Der Arbeitgeber ist sogar von sich aus gekommen und hat gefragt "Wer braucht eine Genehmigung?". Egal ob das mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen ist oder nicht.
Vielleicht hast du auch so ein Glück und hast damit auch keine Probleme. Wenn sich von Seiten deines Unternehmens nichts tut, einfach mal selber nachfragen ob dies möglich wäre.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kritzel
01.09.2007, 14:58 Uhr

zu: Sondergenehmigung wg. Führerschein mit 17

Die Genehmigung des Arbeitgebers ist genausoviel wert, als ob Du eine Rolle Klopapier mitführst.

Wie naiv muss man eigentlich sein?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

Geradeaus fahren oder links abbiegen

Vorsichtig nach rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen