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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hansebenger
07.12.2006, 11:25 Uhr

M schon nach der Praktischen B Prüfung

Hallo zusammen,


habe mal eine Fragen und zwar habe ich jetzt meine ersten beiden theorie stunden hinter mir :D
Jetzt hat ein Kumpel von mir gesagt, dass wenn ich meine praktische Prüfung ( mache Klasse B ) absolviert habe schon vor meinem 17ten geburtstag eine bescheinigung bekommen kann, die mir erlaubt schon mit meinem Roller der schon inner Garage steht fahren zu können!

Gibt es so was Wirklich?

Mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.12.2006, 12:21 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

nein, geht grundsätzlich nicht weil du deine fahrerlaubnis erst mit 18 bekommen wirst.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hansebenger
07.12.2006, 12:26 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

nein, die bekomm ich ja schon mit 17 ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.12.2006, 14:00 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

jau, hatte nur gelesen >> ( mache Klasse B ) <<
aber te macht b17.

dann ersetzten ich die 8 durch die 7, aber ändern tut sich sonst nix.



holger

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07.12.2006, 17:12 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

hehe,

sry wollte hier niemandem angreifen oder so aber ok habe mir das acuh schon gedacht na ja dann wird der roller noch bis april inner garage stehen müssen

mfg und danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.12.2006, 17:24 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

hast ja auch keinen angegriffen.
und die 4 wochen die max zwischen der prüfung und dem geburtstag liegen, wirst du auch überleben.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
08.12.2006, 20:22 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

er kann aber nach bestandener bF17-prüfung mit der prüfbescheinigung zum stva laufen und sich ne vorläufige fahrerlaubnis der klasse M ausstellen lassen und somit auch seinen roller fahren
gruss
karsten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.12.2006, 21:44 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

kann er eben nicht. er hat ja nicht klasse m gemacht. der m ist zwar in b eingeschlossen, wird aber erst wirksam wenn er klasse b(17) erhalten hat.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hansebenger
11.12.2006, 12:14 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

naja wenn ich die Praktische Prüfung für meinen Klasse B Führerschein bestehe kann ich doch direkt mit meinem Roller fahren halt mit dieser Bescheinigung, richtig?

Mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
11.12.2006, 12:24 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

wenn du deinen "vorläufigen führerschein" mit 17 vom sva bekommen hast, darfst du auch alleine klasse m fahren.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

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