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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AnhängerFreak
10.10.2006, 11:58 Uhr

Wann sit die Probezeit wirklich vorbei?

Also habe einmal den B Führerschein gemacht am 07.04.2005 und Anhänger am 20.06.05.
Ist die Probezeit jetzt am 07.04.2007 o. 20.06.2007 vorbei? Danke für die Antwort!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
10.10.2006, 15:50 Uhr

zu: Wann sit die Probezeit wirklich vorbei?

wann wurde dir die erste "fahrberechtigung" ausgehändigt?
einen tag nach dem datum was da drauf steht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern AnhängerFreak
18.10.2006, 13:06 Uhr

zu: Wann sit die Probezeit wirklich vorbei?

hm also hatte einen vorläufigen führerschein weil ich ja zuerst B und später BE und A gemacht habe, also hatte meinen vorläufigen führerschein am 7.4
und den richtigen dann am 20.6

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern crnf
18.10.2006, 13:47 Uhr

zu: Wann sit die Probezeit wirklich vorbei?

Deine Probezeit wird dann am 8.4.2007 vorbei sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.10.2006, 16:31 Uhr

zu: Wann sit die Probezeit wirklich vorbei?

vielleicht ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorfahrt gewähren

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren