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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern finace
18.10.2006, 22:22 Uhr

Fahrstunden nach nicht bestander Prüfung

Hi,

kann mir jemand sagen wie viel Fahrstunden man nehmen muss wenn man die 1. Prüfung nicht bestanden hat ?

Mein Fahrleher sagt es sind 6, langsam glaub ich aber er will mir das Geld nur aus der Tasche ziehen.

Will mich aber auch nicht unnötig mit Ihn anlegen da, er mich sonst durch die 2 Prüfung auch druchfallen lässt.

Habe jetzt schon viele Möglichkeit gehört aber keine 100 % sichere .

Vielen Dank im Voraus

Mfg

finace

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
18.10.2006, 22:50 Uhr

zu: Fahrstunden nach nicht bestander Prüfung

Suchfunktion, bitte bitte...diese Frage war jetzt schon wirklich sehr oft da.
Du MUSST überhaupt keine best. Anzahl Fahrstunden nehmen...die einzige Vorschrift ist, dass du 'nachgeschult' wirst...wenn dein Fahrlehrer sagt, du musst 6 machen, dann bescheisst er dich. Wenn er allerdings sagt, du sollst 6 machen, ist es vollkommen in Ordnung, er wird wissen, was richtig ist.
Und wenn er dich absichtlich durch die Prüfung fallen lässt, solltest du längst eine andere Fahrschule aufgesucht haben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 250 m und 350 m

Zwischen 150 m und 250 m

Zwischen 50 m und 150 m