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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jazzmin
28.06.2006, 13:54 Uhr

Termin praktische Prüfung

Weiß hier jemand zufällig wie der Fahrlehrer den Termin für die praktische Prüfung beantragen muss? Erfolgt das schriftlich mit einer ebenfalls schriftlichen Antwort der Prüfstelle, oder wie kann ich mir das vorstellen??? Wäre euch sehr dankbar, wenn mir jemand die Frage beantworten könnte. Viele Grüße - Jazzmin -

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Softballboy
28.06.2006, 14:06 Uhr

zu: Termin praktische Prüfung

Also ich nehme an das es schriftlich geschieht und der Fahrlehrer dann rückmeldung bekommt.
Aber ich glaub das können dir n paar fahrlehrer aus unserm forum besser sagen ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
28.06.2006, 14:12 Uhr

zu: Termin praktische Prüfung

Bei mir wars so, dass der FL ein Formular ausgefüllt hat mit meinen Daten und dass ich alle vorgeschriebenen Stunden gemacht habe usw., damit ist er dann beim TÜV ins Büro marschiert und dort wurde der Termin vergeben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
28.06.2006, 15:22 Uhr

zu: Termin praktische Prüfung

Habe meine Brille gerade extra geputzt, die Worte mündliche Vereinbarung/Versprechen konnte ich trotzdem nicht finden..... ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern anlicious
25.07.2006, 14:10 Uhr

zu: Termin praktische Prüfung

Hi,

und was ist wenn ich meine praktische Prüfung absagen muss/will?
Wie lange im Voraus muss das geschehen ohne das ich als Fahrschüler Kosten habe?


Hab nämlich Fahrschule gewechselt, hatte aber bei meiner alten Schule bereits Fahrtermine und Prüftermin. Hatte das abgesagt (per Mail), nun habe ich von meiner neuen Fahrschule erfahren, dass der Prüftermin aber noch nicht abgesagt worden ist. Hab kein Bock draufzuzahlen....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
25.07.2006, 14:21 Uhr

zu: Termin praktische Prüfung

Wenn du ein ärztliches Attest vorlegen kannst für den Prüfungstermin, musst du nichts zahlen soweit ich weiss. Ansonsten: So früh wie möglich absagen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern anlicious
25.07.2006, 14:28 Uhr

zu: Termin praktische Prüfung

Wie gesagt, ich hatte ja bereits bei meiner alten Fahrschule abgesagt, aber hab jetzt erfahren, dass der Prüftermin beim TÜV noch steht. Wäre nächste Woche irgendwann... Deshalb frage ich nach.
Und meine neue Fahrschule kann keinen neuen Termin machen solange der alte noch beim Tüv gemeldet ist. Schöne Sauerei. ;-(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern retter
25.07.2006, 17:45 Uhr

zu: Termin praktische Prüfung

alson so wie ich weis ist es wer ein ärztliches Attest vorzeig zahlt nichts.

und wen du schon absagtst dan mach das per tel. ist besser und siecherer.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B

Dass der

- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt

- Bus sofort anfährt

- Bremsweg länger wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

Zum Überholen

In keinem Fall