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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MetinK
29.12.2005, 04:30 Uhr

FÜHRERSCHEIN MIT 17 !!!

hallo leute,

dieses forum ist wirklich super...gefällt mir sehr :)

also meine frage ist : ich habe in 1 monat mein führerschein mit 17...und was muss ich machen wenn ich 18 bin oder kurz bezvor ich 18 bin...also was sollt ich am besten machen ??

gruß

ps. ich werde am 20. juni 18....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Daniel18
29.12.2005, 10:45 Uhr

zu: FÜHRERSCHEIN MIT 17 !!!

Hi

sorry aber ich finde den führerschein mit 17 irgendwie kacke *g* was bringt dir das? wenn du schüler bist, gute busverbindung hast, bringts dir nicht viel. "Mami, fahr bitte mit mir heute zur Schule, ich fahre aber und komm mich bitte dann wieder holen, damit ich heimfahren kann." "Papi fahr mit mir in die disco, will gerne fahren!"

naja *lach*

wenn du nun azubi wärst, könntest du vll. eine genehmigung bekommen, sodass du um bestimmte uhrzeiten zur arbeit fahren darfst und wieder heim, alleine.

ansonsten darfste nämlich nur mit begleitung fahren und das lohnt sich nun für 6 monate nemma. kannst ja schon anfangen, machst theorie und praktisch und kannst dann deinen lappen am 18. burzeltag abholen gehen.

also in meinen augen is der lappen mit 17 unter den herrschenden bedingungen unnötig :-|

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dome2k
29.12.2005, 13:37 Uhr

zu: FÜHRERSCHEIN MIT 17 !!!

Gut, dass das seine Frage war!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MetinK
02.01.2006, 13:00 Uhr

zu: FÜHRERSCHEIN MIT 17 !!!

also kann ich den führerschein genau an meinem geburtstag haben oder was ?? muss ich noch was bezahlen oder ausfüllen ??? wo liegt denn da der unterschied ob ich den mit 17schon mache oder mit 18 ?? nit falsch verstehn...iss nur ne frage :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.01.2006, 15:35 Uhr

zu: FÜHRERSCHEIN MIT 17 !!!

Beim Füherschein mit 17 darfst Du nur mit Begleiter fahren. Dieser Begleiter muß ein Erziehungsberechtigter sein. Solltest Du ohne Begleitung fahren wird Deine Fahrerlaubnis widerrufen. Das Bußgeld dafür beträgt 140 Euro + 25,60 Euro, außerdem gibt es 4 Punkte, die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars (Kosten rd. 400 Euro).

@daniel, abgesehen davon, daß Dein Beitrag irgendwie wenig mit dem Thread zu tun hatte...
"was bringt Dir das?" -- Fahrpraxis

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MetinK
03.01.2006, 09:16 Uhr

zu: FÜHRERSCHEIN MIT 17 !!!

also bei uns in rlp ist das nicht mit erziehungsberechtigter...aber mein FAHRLEHRER meinte das ich vllt max 10euro bezahlen müsste, also nix großartiges...

wo muss ich ein antrag stellen ob ich mit m auto alleine zur arbeit fahrn kann :D

danke für die antworten leute

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-118

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