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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hanaza
03.01.2006, 14:18 Uhr

HILFE !!!

hab am freitag theorieprüfung und komme bei einer Frage nicht weiter:

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Ihr PKW hat folgende Daten:
-Leermasse 900 kg;
-zulässige Gesamtmasse 1.400 kg;
-zulässige Anhängelast 1.000 kg;
Welche Anhänger dürfen Sie mitführen ?
Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
a) 950 kg
b) 850 kg
c) 1.000 kg

Die richtige Antwort ist 850, aber warum ??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
03.01.2006, 14:48 Uhr

zu: HILFE !!!

Klasse B: zul. ges.Gew. des Anhängers muss unter dem Leergewicht des Fzg. liegen:
850 kg < 900 kg.
Unter anderem.

..zum Seitenbeginn

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen