Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hamer
14.11.2005, 19:56 Uhr

eBay - Fahrschule

http://cgi.ebay.de/Fahrschule-Fuehrerschein-Gutschein-Kl-B-PKW_W0QQitemZ7196523575QQcategoryZ40909QQrdZ1QQcmdZViewItem

Kann das was "Gescheites" sein?

Ich hab zwar meinen Schein schon, würde aber auch auf das Angebot bei eBay nicht eingehen.

Was meint ihr dazu?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
14.11.2005, 20:03 Uhr

zu: eBay - Fahrschule

Naja, man könnte ja vor dem Ersteigern erstmal zu der Fahrschule hinfahren (gehen :-p) und sich Räume, Fahrlehrer und Autos anschauen. Und wenn alles passt: Warum nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.11.2005, 01:05 Uhr

zu: eBay - Fahrschule

@ sonhol:

»die preise für fahrstunden etc. dürfen nur den in der fahrschule aushängenden preisen entsprechen.

eindeutiger verstoss gegen das fahrlehergesetz.«


Wo steht denn das? Manchmal habe ich das Gefühl, dass du aus komplexen Sachverhalten, über die sich selbst Juristen nicht einig sind, gerne "eindeutige" Sachen machst. Ich kann hier keinen "eindeutigen Verstoß" gegen das FahrlG erkennen.

Die Bestimmungen über die Preise sind in § 19 FahrlG geregelt. Dabei ist insbesondere das Gebot der Preisklarheit und der Preiswahrheit zu beachten, d.h. der Kunde darf nicht über die Preise getäuscht werden.

Ein Pauschalpreis liegt bei dem Ebay-Angebot nicht vor, weil es nur die Grundgebühr und die Sonderfahrten umfasst, nicht jedoch die normalen Übungsstunden. Insofern könntest du für deine Fahrschule einfach mal die Grundgebühr und 12 mal Sonderfahrten addieren, dann hast du einen ähnlichen "Paketpreis".

Ich kann daher an dem Ebay-Angebot nichts Verwerfliches erkennen. Ob es sich für einen Interessenten lohnen würde, dort mitzubieten, hängt natürlich von den anderen Preisen ab, also der Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung und dem Preis für eine Übungsstunde. Darüber sollte man sich vor der Abgabe eines Angebots informieren, wozu man ja entweder das Ebay-System oder die im Text angegebene Telefonnummer benutzen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffif
15.11.2005, 10:27 Uhr

zu: eBay - Fahrschule

also wenn ich nicht schon die fahrschule begonnen hätte, hätt ich da mitgeboten!!!

warum denn nicht, klingt doch ganz gut

lg steffi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.11.2005, 16:10 Uhr

zu: eBay - Fahrschule

Ich stimme BS01 insofern zu, dass man die Sache eindeutiger machen könnte, indem man alle Preisbestandteile angibt, die auch tatsächlich entstehen, allerdings ...

»das angebot bei e.bay ist nicht der preis, der in der fahrschule aushängt, weil er durch weitere bieter verändert werden kann.«

Ich gehe davon aus, dass der Sofort-Kauf-Preis niedriger ist als jener, der in der Fahrschule im Preisaushang angegeben ist. Jeder Fahrschulinhaber kann von den durch Aushang bekanntgegebenen Preise zu Gunsten (!) der Fahrschüler abweichen, d.h. niedrigere Preise ansetzen.

Auch ein Rabatt, z.B. wenn sich mehrere Fahrschüler anmelden, ist heutzutage problemlos möglich. Ob eine solche Preisgestaltung und Ebay-Auktionen aus Sicht des Fahrschulinhabers sinnvoll sind, ist freilich eine andere Frage.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.11.2005, 22:31 Uhr

zu: eBay - Fahrschule

Und wo liegt jetzt der Verstoß bei dem erwähnten Ebay-Angebot? Gut, ich stimme zu, dass man in diesem Angebot alle Preise hätte nennen sollen, das schließt aber nicht aus, die Grundgebühr und die Sonderfahrten als "Paket" zu versteigern.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer länger als drei Minuten hält

Wer sein Fahrzeug verlässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-001 / 3 Fehlerpunkte

An einem Bahnübergang schwenkt ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne. Was bedeutet dies?

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Die Fahne hat nur Bedeutung für den Lokführer

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten