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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
irinchen
21.09.2005, 15:11 Uhr
Hab da nen paar Fragen und morgen Prüfung
Hallo!
Ich habe morgen meine praktische Prüfung in B und fühle mich eigentlich sicher hinter dem Steuer, es gibt da allerdings nen paar kleine Fragen, die ich noch habe, weil ich ein paar Aussagen hier im Forum gelesen hab.
1. Stimmt es, dass das Spiegeleischild, also Vorfahrtsstraßenschild, nicht in 30er-Zonen vorkommt?
Mit anderen Worten: Wenn ich das Schild sehe, muss ich dann mindestens 50 fahren?
2. Ist es mir erlaubt, dass Auto ein- bis zweimal abzuwürgen, wenn ich von der Ampel los-, oder am Berg anfahren will (dass mir das nicht mitten auf einer Kreuzung passieren sollte, weiß ich)?
3. Bei der Prüfungsrichtlinie habe ich gelesen, dass zwei Korrekturzüge bei den Grundfahraufgagen in Ordnung sind, mit dem Zusatz, dass: "Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe".
Ich versteh ehrlich gesagt nicht so richtig, wie diese Aussage zu verstehen ist...
Kann mir das eventuell jemand an einem konkreten Beispiel, z.B. am Rückwärtsfahren in eine Parklücke erklären?
Für ein paar Antworten wäre ich euch sehr dankbar, ihr würdet mir die letzten "theoretischen" Unsicherheiten nehmen!
Liebe Grüße, irinchen
Georg_g
21.09.2005, 15:40 Uhr
zu: Hab da nen paar Fragen und morgen Prüfung
Vorfahrtsregeln haben mit Geschwindigkeitsregeln nichts zu tun. Meistens (aber eben nicht immer) gilt in 30er Zonen rechts vor links und auf Vorfahrtstraßen dann wieder 50 km/h. Bei uns gibt es durchaus zahlreiche Ausnahmen, also 30er Zonen mit Vorfahrtsregelung durch Schilder oder sogar (eher selten) Straßen, auf denen man 50 km/h fahren darf und trotzdem rechts vor links gilt. Also auf die Schilder achten!
Ein- bis zweimal abwürgen darf vorkommen, wenn du den Motor wieder halbwegs flott zum Laufen bekommst und nicht minutenlang mitten auf der Straße stehst.
Beim rückwärts einparken ist jedes Fahren nach vorne ein Korrekturzug. Nach dem ersten Versuch darfst du zweimal korrigieren, dann erneut von vorne anfangen, dann wiederum zweimal korrigieren. Das sind zusammen 6 Versuche, und das sollte auch in der Prüfung reichen.
bluebell
21.09.2005, 15:47 Uhr
zu: Hab da nen paar Fragen und morgen Prüfung
hallo irinchen,
also es ist nicht schlimm wenn du das auto mal abwürgst...so lange es nicht zu oft vorkommt macht das nichts...der prüfer weiß ja auch dass man was nervös ist, deswegen fällt man nicht durch.
also wenn du z.B. rückwärts parallel zur straße einparkst: wenn alles klappt geht das in einem zug...also man schlägt das lenkrad ganz ein, fährt rückwärts bis man im 45 grad winkel steht und dreht das lenkrad dann wieder zurück...wenn möglich rollt man die ganze zeit rückwärts...
nun kann es aber sein, dass man nicht so gut steht...z.B. zu weit weg vom bordstein...wenn man hinten platz hat kann man das lenkrad nochmal einschlagen und noch ein stück näher an den bordstein fahren, und anschließend wieder nach vorne, damit man nach vorne nicht zuviel platz lässt...das wäre ein korrekturzug....
oder wenn du einfach rückwärts einparkst, zwischen zwei autos, und merkst, dass du z.B. rechts zu wenig platz zum auto neben dir gelassen hast...dann fährst du nach vorne und lenkst dabei etwas nach links und stellst dann die räder gerade und fährst wieder rückwärts rein. auch das wäre ein korrekturzug.
genauso wie wenn du vorwärts einparken sollst, und musst nochmal rückwärts raus, weil zu wenig platz war. hier wäre rückwärts ein korrekturzug...
nun ist das in den richtlinien so vorgeschrieben, aber es hängt auch viel vom prüfer ab...es gibt auch welche, die das nicht so genau nehmen...oder die dir das nicht ankreiden, wenn du ein kleines bisschen schief stehst...das kommt drauf an...
viel glück
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte
Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?
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Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte
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Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen
Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen
Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist
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