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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chr15t1n
15.08.2005, 16:56 Uhr

Ab wann...

Halllo Ihrs,

Ich habe da mal eine Frage und zwar will ich bald mit meinem Mofa Führerschein beginnen, bin jedoch erst 14! Ein Freund von mir meinte, dass man mit der Prüfungsbescheinigung 3 Monate vor dem 15 Geburtstag schon damit anfangen könnte /kann. Nun wollte ich vor meinem Gang zur Fahrschule wissen, ob das auch so richtig ist!?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
mfg Chr15t1n

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
15.08.2005, 17:24 Uhr

zu: Ab wann...

Die Mofa-Prüfung kann man frühestens 6 Wochen vor Erreichen des 15. Geburtstages ablegen - so ist es zumindest in NRW. Die Prüfbescheinigung wird - sofern bestanden - auch gleich ausgehändigt, nur fahren darf man damit noch nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer so gekennzeichneten Haltestelle. Wie verhalten Sie sich, wenn dort Kinder stehen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008

Die Geschwindigkeit muss nicht vermindert werden, wenn ein Bus in einer Haltebucht hält

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit bleiben

Eine Verminderung der Geschwindigkeit ist nur erforderlich, wenn dort ein Schulbus hält

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zu Auffahrunfällen führen?

Unaufmerksamkeit

Zu dichtes Auffahren

Unerwartet starkes Bremsen