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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pady
18.07.2005, 10:14 Uhr

Frage zum Verkehrsgerechtem wenden

Hi

Ich hab mal ne Frage zum verkehrsgerechtem Wenden.
Darf ich z.B. in eine Bushaltestelle reinfahren, bis zum Ende vor fahren und dann eine 180° Drehung machen. Dass ich halt wieder in die andere Richtung fahre. Vorausgesetzt ist, dass in der mitte keine durchgezogene Linie ist.
Oder wo kann man verkehrsgerecht wenden, abgesehen von Parkplätzen oder Fabriken??

MfG Pady

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18.07.2005, 12:38 Uhr

zu: Frage zum Verkehrsgerechtem wenden

Du kannst so ziemlich überall wenden, außer natürlich auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen und dort, wo es aufgrund anderer Verkehrsregelungen / -einrichtungen nicht erlaubt wäre (z.B. Verkehrszeichen 272 oder an Stellen mit durchgezogener Linie, wie du schon selber erkannt hast).
Also auch direkt auf der Fahrbahn erlaubt (wenn nicht anders möglich in mehreren Zügen).
Wichtig ist, dass man beim Wenden, wie auch beim Abbiegen oder Rückwärtsfahren, besondere Sorgfaltspflichten gemäß § 9 StVO hat. So darf dabei niemand gefährdet werden. Notfalls muß man sich einweisen lassen.
WENDEN kann man auch als "doppeltes Abbiegen" betrachten.
Ein Blick in den § 9 StVO (Wenden, Abbiegen, Rückwärtsfahren) ist daher also ganz hilfreich zur Verdeutlichung der Sorgfaltspflichten.

Achtung: Wenn beim Wenden eine Fläche außerhalb der Straße benutzt wird (z.B. privates Grundstück), dann liegt bei einem vollständigen Verlassen der bisherigen Fahrbahn und beim erneuten Einfahren in den Fahrbahnbereich ein Vorfahrt- oder Vorrangfall im Sinne der §§ 8 oder 10 StVO vor. D.h. in einem solchen Fall biegt man (rein rechtlich) erst ab und fährt dann erneut auf die Fahrbahn ein.

Als Folge des Gefährdungsverbots, welches aus den Sorgfaltspflichten des § 9 StVO hervor geht, kann im Einzelfall ein Wendeverbot abgeleitet werden, auch wenn dieses nicht expliziet ausgeschildert ist (z.B. Straßen mit zu hohem Verkehrsaufkommen, ungünstige Sichtverhältnisse).
Da stets die gefahrloseste Form des Wendemanövers zu wählen ist, wäre dann z.B. ein Umfahren eines Häuserblocks oder Ausweichen in eine Seitenstraße oder ein Grundstück (um dort zu wenden) angeraten.

Kurz gesagt: Beim Wenden (so wie auch Abbiegen und Rückwärtsfahren) darf nix passieren, da man sonst immer die A....karte gezogen hat.

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18.07.2005, 12:42 Uhr

zu: Frage zum Verkehrsgerechtem wenden

Und wie siehts mit den Bushaltestellen aus, wenn z.B. kaum Verkehr vorhanden ist?

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18.07.2005, 12:47 Uhr

zu: Frage zum Verkehrsgerechtem wenden

Ja also ist es erlaubt. Kann ich an einer Bushaltestelle wenden? Wenn ich es an einem Stück schaffe. Und wenn ich das nicht machen sollte und einmal den Rückwärtsgang rein mache, bin ich dann durchgefallen?

MfG Pady

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18.07.2005, 12:54 Uhr

zu: Frage zum Verkehrsgerechtem wenden

Ich sehe da kein Problem drin, die Fläche einer Bushaltestelle zum Wenden zu nutzen (Außer bei entsprechender Beschilderung, z.B. nur Busse u. Taxen, etc.).

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18.07.2005, 12:56 Uhr

zu: Frage zum Verkehrsgerechtem wenden

Ok dann werde ich mal eure Ratschläge befolgen.   
Habt ihr noch irgendwelche Tips die man einem geben kann, der bald seine praktische Prüfung machen muss.

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18.07.2005, 13:02 Uhr

zu: Frage zum Verkehrsgerechtem wenden

»Und wenn ich das nicht machen sollte und einmal den Rückwärtsgang rein mache, bin ich dann durchgefallen?«

Kann ich mir nicht vorstellen. Mußt halt nur die entsprechende Sorgfalt walten lassen (gucken in alle Richtungen, beim Rückwärtsfahren auf jeden Fall auch nach hinten!).
Kommt natürlich nicht so gut, wenn dann einer kommt, der deswegen warten muß. Solltest also schauen, dass es paßt oder das die Lücke im Gegenverkehr groß genug ist.
Manchmal ist es eben besser, in eine ruhige Seitenstraße (keine Einbahnstraße !!!) zu fahren und dort in Ruhe in 3 Zügen (oder mehr) zu wenden.

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18.07.2005, 13:04 Uhr

zu: Frage zum Verkehrsgerechtem wenden

Ok dann mal danke. Noch irgendwelche tips, die einem die Aufregung nehmen?  

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18.07.2005, 13:38 Uhr

zu: Frage zum Verkehrsgerechtem wenden

Nur nicht verrückt machen. Geh am besten mit einer sch...egal-Einstellung in die Prüfung.
Sag dir immer wieder: Wenn es beim ersten Mal nicht klappt, dann halt beim nächsten Mal. Was kann dir schon passieren? Den Kopf kann dir keiner abreißen.
Und rede dir bloß nicht ein, dass du es nicht schaffst. So denken nur Verlierer.
Denn wer glaubt zu gewinnen, der kann gewinnen. Aber wer glaubt zu verlieren, der wird verlieren.
Rein theoretisch kannst und weißt du jetzt alles. Jetzt mußt du es nur noch machen.
Falls die Prüfungsangst doch zu groß wird: vermeide den Tunnelblick, der in Angstsituationen automatisch auftritt. Behalte im Auge, was links und rechts der Fahrbahn vorgeht. Achte auf die Schilder und sei dir immer im klaren darüber, ob du dich in einer Einbahnstr. oder 30er-Zone befindest.
Laß dich nicht durch das Verhalten vom Prüfer ablenken sondern achte nur auf das, was er sagt.

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18.07.2005, 13:42 Uhr

zu: Frage zum Verkehrsgerechtem wenden

Ok dann sag ich mal danke.
Noch 90 Minuten dann gehts los  

MfG Pady

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

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Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

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