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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
14.07.2005, 12:26 Uhr

zu: Wie oft kann man durch die Prüfung fallen?! ^^

Du kannst drei mal durchfallen, dann musst du drei Monate bis zur nächsten Prüfung warten.

Das kannst du so oft wiederholen bis du bestehst oder kein Geld mehr hast :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kawa
14.07.2005, 12:36 Uhr

zu: Wie oft kann man durch die Prüfung fallen?! ^^

...Zusatz zu Driv0r:

nach 1 Jahr verfällt allerdings die bestandene Theorieprüfung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
14.07.2005, 13:52 Uhr

zu: Wie oft kann man durch die Prüfung fallen?! ^^

Und nach der 6. nicht bestandenen Prüfung werden die Prüfungsunterlagen an die ausstellende Behörde zurückgesandt. Diese verlangt dann i.d.R. eine Gutachten eines anerkannten Mediziners oder Psychologen für Verkehrsangelegenheiten. Besser ist dann natürlich den Antrag "verfallen" zu lassen und einen neuen Antrag stellen um bei Null anzufangen.

Gruss Thomas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dirkde
15.07.2005, 10:48 Uhr

zu: Wie oft kann man durch die Prüfung fallen?! ^^

Es sind aber 3.

1. mal durchgefallen, 2 Wochen Prüfsperre
2. mal durchgefallen 2 wochen Prüfsperre
3. mal durchgefallen 3 Monate Prüfsperre

und bei Bedarf das ganze wieder von vorne.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-106 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn Sie überholt werden?

Möglichst weit rechts fahren

Geschwindigkeit erhöhen

Geschwindigkeit nicht erhöhen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- gehalten werden

- geparkt werden

- überholt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können