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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern castertroy
12.07.2005, 23:30 Uhr

neue Fahrererlaubnis

Hallo!!
ich hab am 8.6.2003 mein Führerschein verloren wegen Trunkenheit am Steuer. So hab dann nach absitzen der Strafe dauerte 8 Monate am 7.6.2005 mein Führerschein neu beantragt. Jetzt hab ich ein Brief erhalten das ich einen neuen Theorie und Praktischprüfung ablegen muß weil 2 Jahre verstrichen sind. Ist das zulässig? ich meine hört sich dumm an aber da liegt ein Tag dazwichen um zwei Jahre erreicht zu haben ich danke für jede Hilfe.

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12.07.2005, 23:36 Uhr

zu: neue Fahrererlaubnis

Achtung! 2004 war ein Schaltjahr. So isses halt mit Fristen, wenn du fünf Minuten zu spät zur Bushaltestelle kommst ist der Bus auch weg.

Was ich nicht ganz verstehe, zwischen dem 8.6.2003 und dem 7.6.2005 sind doch etwas mehr als 8 Monate.

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12.07.2005, 23:40 Uhr

zu: neue Fahrererlaubnis

Danke für die schnelle antwort aber sind nicht zwei Jahre zwei Jahre oder? ich hatte einfach nicht die finanziellen mittel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
13.07.2005, 00:19 Uhr

zu: neue Fahrererlaubnis

Sicher sind zwei Jahre zwei Jahre, nur fangen die an irgendeinem Tag an und enden dann halt auch zwei Jahre später und da ein Jahr rechnerisch 365 Tage hat wäre wohl nach Meinung deiner zuständigen Behörde der letztmögliche Tag der 6.6. gewesen.
Naja wegen der Kohle das werden die so nicht gelten lassen, schließlich willst du die Lizenz ja haben und da ist das Finanzielle des Antragstellers Problem.

Vielleicht werden die Führerscheine dank der EU mal abgeschafft, wenn mal einer in Brüssel dahinter kommt daß man den Erwerb der Klasse C oder CE als Diskriminierung der freien Wirtschaft sehen kann wie beim Meisterbrief....;-)

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