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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jan75
10.05.2005, 11:53 Uhr

Ausbildung zur Klasse C mit 4 Punkten möglich???

Hallo zusammen,

möchte gern meinen vorhandenen Führerschein Klasse C1 und C1E zu C und CE erweitern.
Habe zur Zeit allerdings 4 Punkte in Flensburg. 1 Punkt wegen Überholen mit PKW und Anhänger im Überholverbot für PKW mit Anhänger, 3 Punkte wegen 35 km/h zuviel außerhalb geschlossener Ortschaften.

Stellt dies ein Problem dar, in Bezug auf die Führerscheinerweiterung???

Vielen Dankl im Voraus.

mfG Jan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.05.2005, 17:39 Uhr

zu: Ausbildung zur Klasse C mit 4 Punkten möglich???

Es wird zwar bei der Bearbeitung deines Führerscheinantrags auch eine Anfrage beim VZR gemacht, aber 4 Punkte sollten kein Problem darstellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.05.2005, 22:01 Uhr

zu: Ausbildung zur Klasse C mit 4 Punkten möglich???

Die Punkte dürften da niemanden interessieren. Nur bei den D-Klassen kann sowas Probleme machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jan75
11.05.2005, 10:21 Uhr

zu: Ausbildung zur Klasse C mit 4 Punkten möglich???

Vielen Dank für Eure Auskünfte.

mfG Jan

P.S.: D-Klassen sind die Bus-Klassen???

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B

Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat

Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden