Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MaiGirl22
02.01.2005, 14:07 Uhr

B oder BE

Also ihr denkt vielleicht warum ich es nicht in der fahrschule nach frag hab ich schon gemacht natürlich wollt halt wissen ob ich verstanden hab aber ich mein ich hät es ein bischen verstanden und wollt nicht wieder mit antanzen in der fahrschule ich brauch das hinter her eh net mehr nur jetz also schaut mal ob das richtig ist :ob es B oder BE ist :

LM = Leermasse
zG = Zulässige Gesamtmasse

LM : 2000 Kg
zG : 3500 Kg Anhänger: 750 Kg

wäre bei meiner rechnung Klasse B

LM : 1150 Kg
zG : 1600 Kg Anhänger: 1200 Kg

wäre bei mir Klasse BE

LM : 1510 Kg
zG : 2000 Kg Anhänger: 1500 Kg

wäre bei mir Klasse B

LM : 1510 Kg
zG : 2050 Kg Anhänger: 1500 Kg

wäre bei mir Klasse B

LM : 2000 Kg
zG : 3500 Kg Anhänger: 800 Kg

wäre bei mir Klasse BE

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MaiGirl22
02.01.2005, 18:13 Uhr

zu: B oder BE

also im Buch steh das so :

zur fahrerlaubnisse B gehören :

Kraftfahrzeuge ( PKW u. LKW ) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500Kg. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchsten 750 Kg , die Gesamtmasse der fahrzeugkombination also max.4250 Kg .

Ebenfalls zur Klasse B zählen :

Fahrzeugkombination deren Anhänger eine Gesamtmasse von mehr als 750 kg haben, wenn

* die Gesamtmasse des Anhängers kleiner
ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und

*die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3500 Kg beträgt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MaiGirl22
03.01.2005, 20:34 Uhr

zu: B oder BE

Also ich komm damit bischen durch einander weil hier steht :

Kraftfahrzeuge ( PKW u. LKW ) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500Kg. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchsten 750 Kg , die Gesamtmasse der fahrzeugkombination also max.4250 Kg .


da dachte ich, das max. 4250 Kg gesamt ist also wenn man zb bei Lm : 1510 Kg zG : 2050 An. 1500 Kg wenn man da die Anh. + zG zusammen zählt und max . 4250 Kg beträgt wäre wäre in diesem fall ja 3550 kg gewesen wäre es auch ok und damit B



Also ist das dann so :

wenn die zG + Anh. nicht mehr als 3500 Kg beträgt ist es B und wenn drüber ist BE
und halt das die gesamtmasse des Anh. kleiner ist als die Leermasse des zugfahrzeugs
Ausser wie hier :

LM : 2000 Kg zG. 3500 Kg Anh. 750 Kg
ist es B
weil das hier zu gehört
Kraftfahrzeuge ( PKW u. LKW ) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500Kg. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchsten 750 Kg , die Gesamtmasse der fahrzeugkombination also max.4250 Kg .

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?

Zügig weiterfahren

Geschwindigkeit sofort verringern

Warnblinklicht einschalten