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29.12.2010, 22:52 Uhr

Fahrschule Klasse A (beschränkt) mit (unbeschränkter) Maschine???

Hey

ich wollte mir diesen Frühling eine eigene Maschine kaufen . Da ich schon fast 4 Jahre im Besitz der Klasse A bin, brauche ich meine zukünftige Maschnine ja nicht drosseln lassen. So weit so gut.

Nun möchte meine Freundin in fast dem gleichem Zeitraum die Klasse A(B) machen. Da dachte ich mir, um unnötige Kosten zu ersparen, könnte sie für die Fahrausbildung meine baldige Maschine nutzen.

Ist es möglich auf einer offenen Maschine (weit über 34PS) die Klasse A(B) zu machen oder muss die Maschine schon wärend der Ausbildung 34PS haben.

Bisher fand ich nur raus, dass bei Klasse A1 die Maschine in der Ausbildung auch schneller als 80kmh fahren darf mit 16 Jahren. Daher komme ich darauf.

Danke für eure Hilfe

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30.12.2010, 00:57 Uhr

zu: Fahrschule Klasse A (beschränkt) mit (unbeschränkter) Maschine???

Hey
Leider ist das nicht erlaubt. Zwar darf jemand, der Klasse A (u) erwerben will, seine Ausbildung auf einer gedrosselten Maschine anfangen (aber auch nicht mehr in der Prüfung), umgekehrt geht das allerdings nicht. Wenn du willst, kannst du das in § 5 DV-FahrlG nachlesen, der auf die Anlage 7 der FeV verweisen wird und da unter 2.2.2 findest du die genaue Vorschrift ;)

Normalerweise haben Fahrschulen aber eigene Ausbildungsmotorräder, das ist im Preis mit drinne, produziert also keine zusätzlichen Kosten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zu Auffahrunfällen führen?

Unaufmerksamkeit

Unerwartet starkes Bremsen

Zu dichtes Auffahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

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