Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
07.06.2009, 09:31 Uhr

getarnter Blitzer!

Hallo,

ich hab eine Frage und zwar habe ich gehört ,dass Blitzer nicht getarnt werden dürfen, stimmt das?
Ich wurde einmal in Ludwigshafen geblitzt, weil ich versehentlich zu schnell fuhr.
Kann ich das nächste mal Einspruch legen?

mfg

demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.06.2009, 09:35 Uhr

zu: getarnter Blitzer!

... und ich habe gehört, dass ostern und weihnachten zusammengelegt werden.

mario, langsam solltest du wissen das du nicht auf gerüchte hören sollst.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
07.06.2009, 09:36 Uhr

zu: getarnter Blitzer!

hi carhole lange nichts mher gehört, alles klar des mit Ostern und Weihnachten wusste ich gar nicht :-p

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Nur für Sie