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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Blodkult
03.02.2009, 15:48 Uhr

Besitze A1 und möchte nun B anfangen

Hallo, ihr!

besitze seit fast einem Jahr den A1 Führerschein und möchte demnächst meinen B beginnen. Ich wollte mich jetzt mal informieren, wie es denn aussieht und was ich nun für Vor- bzw. Nachteile hab, wenn ich jetzt die Erweiterung durchführe. Vorallem interessiert mich, ob es mich im Verhältnis zu jemandem, der nicht als Erweiterung sondern als Erstwerwerb den Führerschein macht, weniger kostet.
Gruß
Blodkult

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03.02.2009, 15:54 Uhr

zu: Besitze A1 und möchte nun B anfangen

Du musst nur 6 statt 12 Grundunterrichte in der Theorie besuchen. Ob bzw. in welchem Umfang sich dadurch die Grundgebühr ermäßigt, musst du deinen Fahrlehrer fragen. Das ist frei verhandelbar.

Bei der praktischen Ausbildung ändert sich durch den Vorbesitz von A1 nichts.

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03.02.2009, 15:57 Uhr

-

Und bei der Prüfung, ändert sich da ws?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.02.2009, 16:03 Uhr

zu: Besitze A1 und möchte nun B anfangen

Bei der Theorieprüfung bekommst du nur 20 statt 30 Fragen, darfst dafür aber auch nur 6 statt 10 Fehlerpunkte haben.

Preislich ändert sich nichts.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?

Sie müssen warten

Die Straßenbahn muss warten

Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h