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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Christoph91
30.11.2008, 10:23 Uhr

125er Roller in Frankreich fahren mit deutscher Klasse 3

Hallo,
in Deutschland ist - zumindest für Leute unter 45 - im Führerschein Klasse 3 die Erlaubnis für Roller bis 50ccm. In Frankreich ist im PKW-Führerschein das Fahren von Rollern bis 125ccm erlaubt. Weiß jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, mit deutschem PKW-Führerschein in Frankreich auch große Roller zu fahren - zB. wenn man dort fest hinzieht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.12.2008, 18:36 Uhr

zu: 125er Roller in Frankreich fahren mit deutscher Klasse 3

»Grundlage: Anlage 3 zur FeV«

Die Rechtsgrundlage ist nicht die Anlage 3, sondern § 6 Abs. 6 FeV. Die Anlage 3 gilt erst, wenn ein alter Führerschein in einen Kartenführerschein umgestellt wird.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich hier verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B

Erst den Gegenverkehr durchfahren lassen

Zügig links abbiegen

Abwarten, bis der grüne Pfeil erlischt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-003 / 3 Fehlerpunkte

Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?

Vor einem Fahrzeug mit ungewöhnlicher Breite

Vor Gefahren an einer Arbeits- oder Unfallstelle

Vor einem langsam fahrenden Großraumtransport