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26.11.2008, 22:03 Uhr

Sperre auf Lebenszeit aufheben lassen?

Hallo!
Ich habe in früheren Jahren, viel Mist gebaut mit dem Auto. Trunkenheit am Steuer, in der Sperrzeit ohne Führerschein mit Alkohol gefahren und das einige male. Mein Führerschein, ist mittlerweile, seit 1974 weg.
Im Jahre 1999, wurde mir zum 2ten mal eine Sperre auf Lebenszeit ausgesprochen.
Seitdem, bin ich nicht mehr in Erscheinung getreten, wegen irgendwelcher Verkehrsvergehen.
Egal ob mit Mofa oder Fahrrad.
Trinke auch schon seit ca. 5 Jahren, keinen Alkohol mehr.
Besteht für mich die Möglichkeit ein Gesuch zu stellen, den Führerschein nochmals zu machen?
Wenn ja, wo stelle ich das Gesuch?
Habe leider auch kein Aktenzeichen mehr von dem letzten Vorfall.
Wäre nett, wenn mir jemand Antwort, auf die Fragen geben kann.
Gruß
rudiratlos12345

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26.11.2008, 22:26 Uhr

zu: Sperre auf Lebenszeit aufheben lassen?

Hallo!
Ja, die Sperre, wurde vom Gericht festgelegt.
Werde Morgen mal bei'm Gericht anrufen.
Es gibt dort doch glaube ich auch eine Rechtsberatung?
Die müssten doch eigendlich auch wissen, ob es da eine Möglichkeit gibt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Überholen verboten?

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-113 / 3 Fehlerpunkte

Was können Sie tun, um die Umwelt zu schonen?

Fahrten in überfüllte Innenstädte vermeiden

Fahrten mit Vollgas vermeiden

Kurzstreckenfahrten, zum Beispiel zum nahe gelegenen Briefkasten, vermeiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist