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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chriss
26.08.2008, 20:11 Uhr

Kein bescheid von Verkehrsphsychologischen gespräch bekommen

Habe anfang juni zum 2. mal Punkte bekommen habe auch schon eine Nachschulung absolviert habe aber nur den Bußgeldbescheid bekommen aber keine Einladung zum Verkehrspsychologischengespräch. Kommt die Extra oder muss ich mich da melden???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.08.2008, 21:36 Uhr

zu: Kein bescheid von Verkehrsphsychologischen gespräch bekommen

Dun musst dich da nicht melden, sondern bekommst irgendwann in den nächsten Wochen ein Schreiben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XxPowertrixX
27.08.2008, 14:03 Uhr

zu: Kein bescheid von Verkehrsphsychologischen gespräch bekommen

@kahleberger

gut gesagt!!!!du hast recht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Balu1987
27.08.2008, 16:44 Uhr

zu: Kein bescheid von Verkehrsphsychologischen gespräch bekommen

da ja bisher nur unnütze antworten gegeben worden sind....

das wird sperat geschickt und kann durch aus etwas dauern bis da was ankommt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.08.2008, 16:49 Uhr

zu: Kein bescheid von Verkehrsphsychologischen gespräch bekommen

>da ja bisher nur unnütze antworten gegeben worden sind....<<

D A S war ja die unnützte antwort von allen.

siehe posting eins von georg.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Balu1987
27.08.2008, 17:04 Uhr

zu: Kein bescheid von Verkehrsphsychologischen gespräch bekommen

ups hab ich gar nicht gesehen sry

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B

An der Sichtlinie anhalten

Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren

An der Haltlinie anhalten