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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chriss
26.08.2008, 22:27 Uhr

Schlechte einsicht

Hi was ist wenn Verkehrsschilder sehr schlecht einzusehen sind (Verdeckt durch Bäume, stehen sehr weit vom Staßenrand) hilft es da einspruch einzulegen wenn man geblitzt wird oder ist dieses Zwecklos???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.08.2008, 23:48 Uhr

zu: Schlechte einsicht

Da müssten sie schon sehr schlecht sichtbar gewesen sein. Außerdem sollte das verdeckte Schild dann kein Wiederholungszeichen, sondern ein neues Tempolimit gewesen sein.

Du kannst ja mal ein Foto von der Situation hier veröffentlichen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-006 / 3 Fehlerpunkte

Bei Annäherung an einen Bahnübergang beginnt sich die Schranke zu senken. Wie verhalten Sie sich?

In jedem Fall beschleunigt weiterfahren

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105

Sie dürfen nur geradeaus weiterfahren

Sie befinden sich in einer Einbahnstraße

Sie dürfen nicht geradeaus weiterfahren