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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ihmchen
04.08.2008, 19:58 Uhr

Fristverlängerung oä?

Grüß Euch,

vielleicht könnt ihr mir helfen: Gibt es eine Möglichkeit auch wenn die 3 Jahresfrist knapp überzogen ist (14 Tage), die Umschreibung doch noch zu bekommen? Hat das schon mal jemand probiert?
Danke an Euch
i

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.08.2008, 14:58 Uhr

zu: Fristverlängerung oä?

Da hilft nichts, als schleunigst die Führerscheinstelle aufzusuchen und zu hoffen.
Dass die FE zur Zeit in D ungültig ist, ist Dir bewusst?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-102 / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich sein?

Weil die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs oft

- zu hoch eingeschätzt wird

- zu niedrig eingeschätzt wird