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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ihmchen
04.08.2008, 19:58 Uhr

Fristverlängerung oä?

Grüß Euch,

vielleicht könnt ihr mir helfen: Gibt es eine Möglichkeit auch wenn die 3 Jahresfrist knapp überzogen ist (14 Tage), die Umschreibung doch noch zu bekommen? Hat das schon mal jemand probiert?
Danke an Euch
i

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.08.2008, 14:58 Uhr

zu: Fristverlängerung oä?

Da hilft nichts, als schleunigst die Führerscheinstelle aufzusuchen und zu hoffen.
Dass die FE zur Zeit in D ungültig ist, ist Dir bewusst?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist Folge zu leisten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt