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 MONTY 
02.08.2008, 17:48 Uhr
Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage.Ich bin zu 100 % Schwerbehindert(mit Merkzeichen ag)Wir haben unser Auto auf einen großen Parkplatz geparkt.Da die Behindertenstellplätze am anderen Ende des Platzes waren,haben wir auf einem "normalen"Stellplatz geparkt.Obwohl wir den blauen Behindertenparkschein rausgelegt hatten,haben wir ein Bußgeld in Höhe von 29€ bekommen.Ich glaube nicht,daß es rechtens ist.Kann mir jemand helfen?Danke
Tschüß Thomas

 Sir Nails
02.08.2008, 21:38 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Was heißt "auf einem großen Parkplatz"? War das eine öffentliche Stellfläche oder Straße mit Parkbuchten und Parkeinschränkungen? Hier kannst du beispielsweise nachlesen, welche Sonderrechte durch das aG einberaumt werden: http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/verkehr_stra
sse/parken_strassenverkehr/schwerbehinderte.html
Außerdem finde ich es unverschämt, dass du ein Bußgeld erhalten hast. Warst du schon des öfteren parksündig? Falls nein, hilft manchmal ein telefonisches Gespräch mit der Behörde (und natürlich viel überzeugender Jammerei), etwas an der Geldschraube zu drehen.
 steffi (39) 
04.08.2008, 10:47 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo Monty,
du hast den Bescheid doch bestimmt zur Hand. Was wird dir denn konkret vorgeworfen? ("Sie parkten...")
steffi (40)
 MONTY 
04.08.2008, 15:58 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo,
mir wird vorgeworfen,"Sie parkten mit einem blauen Behindertenparkausweis auf einem "normalen"Pakplatz
 steffi (39) 
04.08.2008, 16:22 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Sorry, aber kannst du bitte den Text aus dem Schreiben (idealerweise mit Paragraphen) genau zitieren?
 Georg_g
04.08.2008, 22:30 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
»mir wird vorgeworfen,"Sie parkten mit einem blauen Behindertenparkausweis auf einem "normalen"Pakplatz.«
Das wird wohl kaum der Vorwurf gewesen sein. Mit einem entsprechenden Ausweis darf man Behindertenparkplätze benutzen, aber man muss nicht.
 jules17
05.08.2008, 08:12 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
genau, du musst uns wirklich den genauen Wortlaut mitteilen!
 MONTY 
05.08.2008, 17:15 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo,
nach drohen mit der Presse habe ich heute Post bekommen.Dort wurde mir mitgeteilt,"das man aus Kulanzgründen die Fordeung von Anfangs 29,50 € zuückzieht.Lachhaft,aber Wiedestand lohnt sich Gelegendlich.Danke an Euch
Tschüss,Thomas
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hier rechnen?

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben
Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird
Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte
Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?
Er muss
- seine Geschwindigkeit beibehalten
- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen
- an der nächsten Kreuzung abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat
Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen
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