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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Twingogirl
04.05.2008, 21:27 Uhr

Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

Hey Leute, bin neu hier...aber brauche unbedingt Hilfe!
Ich hatte vor 2 Wochen ein Autounfall-mir ist auf der Autobahn jemand in die Seite geknallt, weil er keinen Schulterblick gemacht hat und ich im toten Winkel war! Mein Auto ist Totalschaden und ich hatte nen schweres Schleudertrauma und einen verstauchten Rücken.
Die Polizei hat mir jetzt ein Formular geschickt, dass ich Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen kann! Ist das sinnvoll? Was hab ich davon? Nur das der andere ne Strafe kriegt?
Würde mich sehr über eure Antworten freuen!
Liebe Grüße Twingogirl ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
04.05.2008, 23:53 Uhr

zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

Kahli, das ist Unfug, die zivilrechtliche Seite, also Schadenersatz jedweder Form bleibt von einem strafrechtlichen Vorgang in so fern unberührt.
Die Körperverletzung an sich dürfte ein Offizialdelikt sein und sowieso vom StA verfolgt oder eingestellt werden. Der TE träte allenfalls als Nebenkläger auf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
05.05.2008, 14:25 Uhr

zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

ist leider nicht ganz unsinn. sicher kann man nur zivilrechtlich vorgehen. aber es ist deutlich schwerer die schäden zu beweisen. bei strafantrag ermittelt der staat für dich. dieser hat auch mehr möglichkeiten als du. zudem wird sich in einem zivilprozess die frage stellen, warum du nicht einen strafantrag gestellt hast, wenn du doch prozessiert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
05.05.2008, 16:42 Uhr

zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

Fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, d.h. du musst den Strafantrag stellen, ansonsten bekommt er keine Klage

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
05.05.2008, 17:06 Uhr

zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

<<Fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, d.h. du musst den Strafantrag stellen, ansonsten bekommt er keine Klage>>

Hast du die anderen Beiträge gelesen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
05.05.2008, 19:21 Uhr

zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

war darauf bezogen:
"Die Körperverletzung an sich dürfte ein Offizialdelikt sein und sowieso vom StA verfolgt"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
05.05.2008, 19:22 Uhr

zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

@crashkid

Wieso sieht es so aus als hätte sie die anderen Beiträge nicht gelesen.
Einer at geschrieben, es sei wohl ein Offizialdelikt, sie hat dann als erste geschrieben, dass es keines ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
06.05.2008, 08:49 Uhr

zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

"sie hat dann als erste geschrieben, dass es keines ist. "


*er

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie im Winter in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117

Als Anlieger brauchen Sie auf der Fahrbahn keine besondere Rücksicht auf Wintersportler zu nehmen

Soweit erforderlich, mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Auf Wintersportler achten