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08.04.2008, 23:39 Uhr

Geblitzt nach Aufbauseminar

Hallo, auf dem Weg zum Münchner Flufghafen wurde ich vorhin geblitzt. Es wurde von oben geblitzt (glaube das nennt sich Leuchttafel wo 80 drauf stand). ich schätze das ich ungefahr 130 km/h fuhr (hoffe nicht mehr). Ich habe beim Bußgeldrechner schon nachgeschaut, jenachdem ob ich unter 51 km/h zu schnell gefahren bin, erhalte ich nur einen Monat Fahrverbot. Was ist wenn ich über 51 bin? Droht mir außer zwei Monate Fahrverbot noch was? Außer ne freiwillige Teilnahme an xy inkl. 2 Punkteabzug?
Wurde damals drei Wochen vor Ende meiner Probezeit geblitzt und musste letztes Jahr ein Aufbauseminar machen.
Vielen Dank schon mal.

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09.04.2008, 17:57 Uhr

zu: Geblitzt nach Aufbauseminar

Ab einer Nettoüberschreitung von 41 km/h gibt es einen Monat Fahrverbot, ab 61 km/h zwei.

Daneben gibt es Punkte und Bußgeld, aber das weißt Du ja sicher auch schon.

Du wirst eben diese Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung bekommen, durch die Du 2 Punkte abbauen kannst.

Bei Deinem nächsten A-Verstoß in der Probezeit wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104

Parken auf dem Seitenstreifen

Halten am rechten Fahrbahnrand

Parken auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen

Warnzeichen geben und den Lkw überholen

Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen