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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mr. Ed
11.04.2008, 00:02 Uhr

Wieder geblitzt?

Hallo ihr, ich hab da ein Problem. Letztes Jahr wurde ich im Oktober geblitzt. Auf der Autobahn mit ca. 114 km/h, und da war leider nur 80 km/h. Ich hab dann so ein nettes Brieflein bekommen. 75 EUR und 3 Punkte.....am Dienstag bin ich in Eile Richtung Heimat und fuhr über die Schnellstraße auch da sind nur 80 Km/h erlaubt. Es machte wieder blitz, allerdings bin ich mir diesmal gar nicht sicher, ob es mich überhaupt getroffen hat. Der Blitz (nur die Lampe) war so hoch angebracht, dass die ganze Straße aufgeleuchtet ist, und vor mir waren auch noch Autos, aber ich hatte so ca. 50 m zu denen Abstand.....ich hab dann runtergebremst und erst dann habe ich den Blitzer gesehen und auch die KOntaktstreifen am Boden wargenommen. Allerdings sind da welche an mehreren Stellen. Nun meine Frage: Kann es sein, dass ich tatsächlich geblitzt wurde? Die Kamera konnte ich erst sehen, als die Autos vor mir weg waren....Oder kann es sein, dass es mich gar nciht getroffen hat? Hatte das schon mal jemand, dass der Blitzer weit weg war und ihr trotzdem auf dem Foto ward? Der war min. 50 m weg. Oder dass die Kamera etwas höher als die Leitplanke, der Blitz aber auf 2 m?...Bin total verunsichert. Außerdem war ich wieder über 110 km/h unterwegs. Was erwartet mich da? Die letzte ist ja gerade ein halbes Jahr her. Rechne mit Fahrverbot, aber wie hoch wird das Bussgeld?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
11.04.2008, 06:56 Uhr

zu: Wieder geblitzt?

Schätze das Fahrverbot auf 0 Monate und das Bußgeld auf 0 €.

Wenn der Blitzer noch weit weg war (bzw. die Radarfalle), dann besteht keine Chance, Dich photographiert zu haben., zumindest nicht so, dass man Dich eindeutig identifizieren könnte (selbst dass man das Nummernschild lesen könnte wäre unsicher). Dürfte keine Post kommen, einen Deiner Vordermänner hat's wohl erwischt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Vor Bordsteinabsenkungen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis