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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bodoarnold
29.03.2008, 23:59 Uhr

Schilderfolge Parken mit Parkschein -> eingeschränktes Halte

Habe heute am Samstag nach einer Folge von "Parken mit Parkschein" und "eingeschränktes Halteverbot Mo bis Fr" auf hinter dem letzten Schild geparkt ohne Parkschein und ein Knöllchen kassiert. Gilt das "Parken mit Parkschein" auch nach nach dem Schild "eingeschränktes Halteverbot Mo bis Fr" am Samstag?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
30.03.2008, 07:53 Uhr

Ja, das gilt

Hallo,

ja, sofern das Parken mit Parkschein nicht aufgehoben wird, gilt es auch außerhalb der Gültigkeitszeit des eingeschränkten Halteverbots.

Gruss

MrMurphy

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten verlangt dieses Verkehrszeichen von Ihnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-006

Höchste Aufmerksamkeit

Geschwindigkeit vermindern

Bremsbereitschaft

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Bahnübergänge

Kreuzungen

Grundstückseinfahrten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was bedeuten diese Dauerlichtzeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B

Die Fahrstreifen 3 und 4 darf ich nicht benutzen

Ich muss von Fahrstreifen 2 auf 1 wechseln

Beim Wechsel von Fahrstreifen 2 auf 1 ist der nachfolgende Verkehr in jedem Fall wartepflichtig