Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Myu
28.03.2008, 12:43 Uhr

Dauer der Prüfung

Hallo,
ich werde nächsten Monat meinen Abschluss machen und habe danach 2 Monate freizeit befohr ich die nächste Schule besuche.
Ist es in dieser Zeit möglich meinen Führerschein zu machen? Wie lange braucht man dafür im durchschnitt?
Ich bräuchte den Führerschein um die weiterführende Schule zu besuchen da diese weiter entfehrnt ist und ich mir eine Wohnung nur schwer leisten kann
danke im vorraus für jegliche antwort
Myu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
28.03.2008, 18:36 Uhr

zu: Dauer der Prüfung

Bei uns ist es so, daß wir die ganzen benötigten Unterlagen des Fahrschülers ein- oder zweimal die Woche zum Straßenverkehrsamt geben und somit für den FS den Führerscheinantrag stellen.

Danach sind diese Papiere für ca. 4-6 Wochen unterwegs:
- Bearbeitung beim SVA
- nach Flensburg (zum KBA)
- nach Berlin (zur Bundesdruckerei)
- dann kommen sie zurück und der TÜV erstellt einen Prüfauftrag

Wenn wir den Prüfauftrag in die Fahrschule bekommen, kannst Du zur Theoretische Prüfung gehen.
Vorausgesetzt: Du hast während der Zeit die Theoriestunden absolviert und Deine Fehlerpunkte, in den Fragebögen sind so gering, daß man Dich zur Prüfung zulassen kann!
Während der Theorieausbildung beginnst Du natürlich auch mit dem Fahren!

Durchschnittlich muß man BEI UNS schon mit einer Ausbildungsdauer von ca. 3 Monaten mindestens rechnen!

In anderen Threads hab ich gelesen, daß die Papiere auch schon mal bis zu 15 Wochen unterwegs sind!
Ich denke, daß das von der Größe der Stadt abhängt wo Du wohnst!

_______________________________________
Zu den benötigten Unterlagen gehören:
- Kopie des Persos
- Kopie des Führerscheins (wenn schon vorhanden)
- Nachweis der Teilnahme am Kurs: Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest (vom Optiker)
- Passfoto

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?

Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt

Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt

Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-102 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen ist das Überholen immer verboten?

Wenn Busse auf einer Busspur fahren

An unübersichtlichen Straßenstellen

An Fußgängerüberwegen