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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kalla
28.03.2008, 13:25 Uhr

telefoniert und zu schnell

schönen guten tag,
ich bin noch in der probezeit und wurde einmal beim telefonieren und einmal beim zu schnellen fahren erwischt (abzüglich toleranz 14 km/h).
womit hab ich jetzt zu rechnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.03.2008, 15:22 Uhr

zu: telefoniert und zu schnell

Fürs Telefonieren: 40 Euro, 1 Punkt. Da es sich um einen B-Verstoß handelt, ist beim nächsten A- oder B-Verstoß ein Aufbauseminar fällig.

Für die Geschwindigkeitsüberschreitung: 25 Euro, keine Punkte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kalla
28.03.2008, 16:59 Uhr

zu: telefoniert und zu schnell

also kein aufbauseminar oder verlängerung der probezeit???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.03.2008, 17:01 Uhr

zu: telefoniert und zu schnell

nein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
28.03.2008, 18:36 Uhr

zu: telefoniert und zu schnell

Noch nicht! :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

In Einbahnstraßen

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen