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18.03.2008, 23:30 Uhr

Parken -Mindestabstand zu Einfahrten

Also folgendes Problem
Eine Einfahrt zu einem Getränkemarkt ( also Hofeinfahrt) :
Darf man sich rechts von der Einfahrt hinstellen
(aus der Sicht wenn praktisch auf die Einfahrt schaut)
oder muss ich einen Mindestabstand halten? Gegen über ist Parkverbot , es ist keine schmale Straße, man kann also gut rangieren.
Die Einfahrt wird nicht blockiert oder behindert , man steht lediglich dirket nach der Einfahrt.
Frage:
Gibt es gesetzlich einen Mindestabstand wie bei Kurven oder Einmündungen?
Gibt es einen Unterschied zw. Geschäfts- oder Privateinfahrt. Denn wenn man neben der Einfahrt einer Garage parkt gibt es ja auch keinen Mindestabstand....?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
28.03.2008, 18:44 Uhr

zu: Parken -Mindestabstand zu Einfahrten

§12 Straßenverkehrsordnung

(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-106 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie auf der Autobahn Hilfe anfordern?

Über die Telefonnummern 112 oder 110

Über Notrufsäulen

Über Autobahnraststätten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer Landstraße. Plötzlich fährt vor Ihnen ein Traktor auf die Straße. Wie erreichen Sie einen möglichst kurzen Bremsweg?

Sofort kräftig bremsen und allmählich nachlassen, wenn die Situation es zulässt (degressives Bremsen)

Erst vorsichtig und dann zunehmend kräftiger bremsen (progressives Bremsen)

In kurzen Abständen mehrfach kräftig bremsen (Stotterbremse)

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen beschrankten Bahnübergang