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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern indoth
12.02.2008, 09:30 Uhr

Reifenschaden

Hallo , meine Tochter hatte ihre 3.Fahrstunde und in den letzten Minuten fuhr sie im Kreiverkehr gegen die Bordsteinkante. Der Reifen ging kaputt. Der Fahrlehrer gleich: den Schaden müssen Sie bezahlen. Heute nach ein paar Tagen, sagte er: wir teilen uns die Kosten. Ist das Rechtens? Denke man ist mit allem abgesichert in der Fahrübungszeit. Bitte helft mir. Meine Tochter ist schon ganz verzweifelt. Der Reifen war bestimmt schon angektatzt von anderen Fahrschülern, sonst ist das doch fast unmöglich bei nur 20 km/h

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.02.2008, 12:25 Uhr

zu: Reifenschaden

@ewng
der fl ist FAHRZEUGFÜHRER, nicht fahrer und schon gar nicht fahrzeuglenker - wie soll er das z.b. bei der kradausbildung auch sein ?

@kahleberger

ich sende dir doch nochmal eine kopie der agb damit du nicht immer schreiben musst : sieh da doch rein.

in den agb punkt 9 heisst es: der fs ist zur pfleglichen behandlung der ausbildungsfahrzeuge, lehrmodelle und des sonstigen anschauungmaterials verpflichtet.

die rechtsprechung sieht es folgendermaßen; in den ersten ausbildungsstunden ist der fs für "zerstörungen" nur in ganz geringem maße verantwortlich, je mehr ausbildungsstunden desto höher seine "verantwortung=ersatz für schäden"

ausserdem ist er immer verantwortlich, wenn er den anweisungen des fl nicht folgt.

in einem konkreten einzelfall, wie hier, kann man aufgrund der fehlenden informationen keine klare aussage treffen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
12.02.2008, 14:52 Uhr

zu: Reifenschaden

In einem Kreisverkehr, dazu noch in der 3. Fahrstunde, hat ein FL eigentlich mit allem zu rechnen, was überhaupt vorstellbar ist.

Sogesehen würde ich jegliche Kostenübernahme ablehnen. Lieber zu einer anderen Fahrschule wechseln, die sich ihre abgefahrenen Schluffen nicht von den Fahrschülern erneuern lässt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
12.02.2008, 21:23 Uhr

zu: Reifenschaden

Der Fahrlehrer ist ausgebildet Fahrfehler rechtzeitig zu erkennen und einzugreifen (egal ob über Doppelbedienung und/oder Lenkrad). Und mit Fahrfehlern muss man in der 3. Stunde natürlich noch rechnen.

Ich würd keinen Cent zahlen! Mein Chef würde auch nie auf so eine Idee kommen. Eher krieg ich ne Standpauke und er redet 2 Wochen nicht mehr mit mir ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen