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06.12.2007, 13:12 Uhr

Vorfahrt genommen & Unfall

Hallo,

Ich habe einem anderen Vorfahrt genommen und es kam zu Unfall. Die Polizei wurde benachrichigt. Ich habe auch einen ausländischen Führerschein. Mein Auto ist aber noch in Deutschland versichert (Laufzeit 1 Monat). Mit der Versicherung ist es mir wesentlich klar, dass die Kosten für die verursachten Schaden in dem anderen Auto die Versicherug übernimmt und ich muss selber die Reparaturkosten für mein Auto tragen. Die Frage ist aber: Mit wieviel Bußgeld muss ich noch rechnen & wieviele Pukte verliere ich & wird es noch irgenwelche Kosten geben?
Vielen Dank im voraus für Ihre Anworten

Grüsse
slitmen

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06.12.2007, 13:52 Uhr

zu: Vorfahrt genommen & Unfall

Hallo, willkommen im Forum :)

» Mit wieviel Bußgeld muss ich noch rechnen «

Vermutlich mit 60 Euro, das ist der Regelsatz für eine Vorfahrtsmißachtung mit Unfallfolge.

» wieviele Pukte verliere ich «

Keine. Du bekommst sogar welche. Derer nämlich 3 ;)

» wird es noch irgenwelche Kosten geben? «

Der Bußgeldbescheid ist gebührenpflichtig und kostet in der Regel ca. 25 Euro.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren