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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jonssi
08.11.2007, 15:13 Uhr

Erneute Grundgebühr bei Erweiterung??

Hallo,

Weiß jemand, wie das generell aussieht, wenn man sich nach ca. einem halben Jahr überlegt, dass man seinen Führerschein noch erweitern möchte.....muss man dann erneut die Grundgebühr bezahlen oder wie reagieren die ehemaligen Fahrschulen im Normalfall??

Oder müssen sie vielleicht aufgrund des Versicherungsschutzes auf jeden Fall die Grundgebühr zum zweiten Mal verlangen??

Danke schon mal ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tummler01
08.11.2007, 15:22 Uhr

zu: Erneute Grundgebühr bei Erweiterung??

Die meisten sind wohl so "NETT" und freuen sich, daß wieder da bist und erlassen die Grundgebühr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.11.2007, 17:37 Uhr

zu: Erneute Grundgebühr bei Erweiterung??

Mit dem Versicherungsschutz hat das nichts zu tun. Und anders als oben gesagt, würde ich auch nicht davon ausgehen, dass bei einer Erweiterung die Grundgebühr komplett erlassen wird. Ich mache das zumindest nicht. ;-)

Die Grundgebühr soll ja die Kosten für die allgemeinen Aufwendungen decken und enthält auch den Theorieunterricht. Daher halte ich es für zweckmäßig und fair, dass bei einer Erweiterung von B auf A auch eine erneute Grundgebühr fällig ist, weil man auch wieder zum Theorieunterricht muss. Ich verlange hier eine ermäßigte Grundgebühr.

Bei einer Erweiterung von B auf BE muss man nicht mehr zur Theorie, sodass ich hier auch nur eine "Mini-Grundgebühr" verlange, die eben die Kosten für die allg. Aufwendungen decken soll.

Im Übrigen entscheidet das jeder Fahrschulinhaber nach eigenem Ermessen, sodass man keine allgemeingültige Ausage treffen kann. Und fragen bzw. verhandeln kann man ja auch.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte

Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden

Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen

Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen