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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tummler01
08.11.2007, 15:19 Uhr

Gültigkeit der Theorie

Wie lange gelten eigentlich die geleisteten TH Stunden, wenn zB durch Krankheit eine "Pause " von ca. 1 Jahr stattgefunden hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.11.2007, 17:40 Uhr

zu: Gültigkeit der Theorie

Das ist gesetzlich nicht geregelt. Geregelt ist nur, dass die Ausbildungsbescheinigung (die unmittelbar nach Beendung der Ausbildung ausgestellt wird) zwei Jahre gültig ist.

Man könnte aber analog zu dieser Vorschrift davon ausgehen, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass das erlernte Theoriewissen nach zwei Jahren nicht mehr vorhanden ist und dass daher auch Theorieunterrichte nach zwei Jahren verfallen. Das steht aber, wie gesagt, nicht explizit in einer Rechtsvorschrift.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen