Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mini-cooper
07.11.2007, 13:23 Uhr

fahren mit 17 ohne begleitperson???

Hallo,
ich habe noch eine Frage,vielleicht können sie mir da weiter helfen. Und zwar habe ich gehört das man mit 17 Jahren auch ohne Begleitperson fahren darf aber nur eine bestimmte Strecke und natürlich muss das auch alles beantragt werden.
das heißt wenn ich jetzt zum Beispiel meine Ausbildung anfange und ich habe keine möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur arbeit zu kommen,und das kann auch nachgewiesen werden,gibt es dann wirklich eine Möglichkeit auch nur für diese Strecke ohne Begleitperson zu fahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bekennender_fabianer
07.11.2007, 14:10 Uhr

zu: fahren mit 17 ohne begleitperson???

Man darf ja nicht mal alleine fahren,wenn man Mitglied der freiwilloge Feuerwehr ist und im Falle eines Einsatzes grade keinen hat,der einen dahin begleitet....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.11.2007, 14:50 Uhr

zu: fahren mit 17 ohne begleitperson???

Auf Antrag können Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestalter zum Erwerb einer Fahrerlaubnis (hier: Kl. B) erteilt werden.
IdR sind solche Ausnahmegenehmigungen an hohe Ansprüche geknüpft.
Es genügt nicht nur, daß das Ziel der Ausbildungs- oder Arbeitsstätte nicht mit ÖPNV zu erreichen ist, darüber hinaus mußt Du stichfest argumentieren können, wieso Du keine andere Alternative hast; du mußt begründen können, warum beispielsweise ein Mofa oder das gute alte Fahrrad keine Lösung ist.

Normalerweise wird die FeV vor Genehmigung der Ausnahme eine MPU von Dir verlangen, auf die Du Dich ebenfalls vorbereiten solltest.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
07.11.2007, 17:20 Uhr

zu: fahren mit 17 ohne begleitperson???

Ich kann das nur noch mal wiederholen: Versucht es einfach mal. Hier bei uns kriegt das fast jeder, sogar trotz Öffentlicher Verkehrsmittel.
MPU mussten die soweit ich weiß alle machen die ich kenne.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.11.2007, 18:20 Uhr

zu: fahren mit 17 ohne begleitperson???

Versuch macht kluch
:)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katharina
08.11.2007, 09:31 Uhr

zu: fahren mit 17 ohne begleitperson???

hallo zusammen
der mit 17 Autofahren will
der muss nach Österreich ziehen
den dort kannst du schon mit 16 beginnen
das du mit 17 die Pürfung machen kannst
ich wohne in Wien
hatte am 7..11 meine Praktische
und erfolgreich bestandnen
bin am 7.10 1 Geworden
und flitze jetzt schon durch die gegend

falls Ihr fragen #habt meldet euch
lg kathi

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Überholen

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

Zum Halten und Parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten