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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tigerentchen.2007
28.10.2007, 19:03 Uhr

Wurde mir ein falscher Führerschein ausgestellt?

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Zuerst die Fakten:
Ich habe im Juni 1998 mit meinem Führerschein angefangen und im November 1998 die theoretische Prüfung abgelegt; die praktische Prüfung habe ich am 21.09.1999 bestanden.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob mir der Führerschein falsch ausgestellt worden ist! In meinem Führerschein stehen lediglich die Klassen B, M und L! Mein Fahrlehrer sagte damals, daß das ausschlaggebende Datum für die Ausstellung der Klassen das Datum der Theorieprüfung ist ... ich habe mich aber nicht weiter darum gekümmert, da ich eh nie was größeres als einen PKW fahren wollte! ;-)

Die Frage kam jetzt auf, weil ich ein Fahrzeug mit 4,5t ZGG fahren möchte/muss; nach meinem Führerschein darf ich das ja nicht, oder?! Was kann bzw. muss ich tun? Stimmt das denn daß ich eigentlich einen alten Führerschein habe?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Liebe Grüße
MAREN

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.10.2007, 19:12 Uhr

zu: Wurde mir ein falscher Führerschein ausgestellt?

Wenn du deinen Führerscheinantrag im Jahr 1998 abgegeben hattest und auch noch 1998 18 Jahre wurdest, dann hättest du noch die Klassen nach altem Umfang (also C1 bis 7,5 t) bekommen, wenn man dir die Fahrerlaubnis bis zum 30.06.1999 erteilt hätte. "Erteilt" ist die Fahrerlaubnis aber nur mit dem Bestehen der praktischen Prüfung und dem Aushändigen des Führerscheins, eine bestandene Theorieprüfung reicht nicht aus.

Insofern sind die Eintragungen in deinem Führerschein korrekt und du darfst dieses Kfz. mit 4,5 t zul. Gesamtmasse nicht fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat

Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

Was kann das Telefonieren des Fahrzeugführers während der Fahrt bewirken?

Ablenkung ist ausgeschlossen

Ablenkung durch das Gespräch

Ablenkung durch die Bedienung