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29.10.2007, 00:48 Uhr

Ersatzrad, AB-Auffahrt

Hallo, ich hätte gern mal wieder ein Problem. (zwei)

1. Mein aktuelles KFZ ist ab Werk mit pannensicheren Reifen bestückt und hat deswegen kein Ersatzrad und auch keinen Platz für ein solches. Jetzt für die kalte Saison will ich die Winterräder die noch vom Vorgänger im Keller liegen wieder nutzen. Profil fast wie neu. ABE für die Felgen für das aktuelle KFZ ist auch vorhanden. Allerdings sind diese Winterreifen nicht pannensicher.

Der Autohändler meint, die gesetzliche Vorgabe wäre so, daß ich im Fall einer Reifenpanne in der Lage sein muß, das KFZ in einen Zustand zu versetzen daß es aus eigener Kraft die Pannenstelle verlassen kann. Dazu könnte ich z.B. ein Pannenset mitführen.

Der ADAC meint, daß es keinerlei gesetzliche Regelung gäbe was Reifenersatz angeht. Das deckt sich mit meinen Erfahrungswerten. Ich habe online StVO, StVG und StVZO durchsucht und nichts gefunden. Weiß jemand hier im Forum was genaues (mit Hinweis auf den Gesetzestext)?

... das Pannenset ist schon bestellt ... dient meiner Beruhigung ...

2. Vielleicht eine alberne Kleinigkeit: ich fahre auf eine Autobahn auf. Im Gegensatz zu den meisten Auffahrten muß ich keine gestrichelte Linie überqueren weil die Auffahrtspur zur neuen rechten Spur der BAB wird, in diesem Fall von 3- zu 4-spurig.
Die Frage, muß ich in diesem Fall auch links blinken?
Scheint mir unlogisch weil ich damit einen Spurwechsel ankündigen würde der tatsächlich nicht stattfindet (von der 1. rechts auf die 2. Spur, aber ich bleibe ja rechts).

Ich kenne auch den umgekehrten Fall, die rechte Spur wird zur Ausfahrtspur. Hier spare ich mir das Blinken weil es findet kein Spurwechsel mehr statt wenn ich auf der rechten Spur bin und ausfahre. Aber ist das korrekt ... ?

Beste Grüße

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29.10.2007, 01:15 Uhr

zu: Ersatzrad, AB-Auffahrt

Wie das mit dem Ersatzrad ist weiß ich leider nicht.

Blinken würde ich nur dann wenn ich auch
tatsächlich die Spur wechsle. Wenn der Beschleunigungsstreifen zum Fahrstreifen wird würde ich nicht blinken. Das stiftet wohl nur Verwirrung.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nur Warnblinklicht einschalten

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen