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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
05.08.2007, 12:21 Uhr

LKW-Kraftfahrerausbildung

Hallo,

Ich werde demnächst den CE Schein machen und wollte jetzt mal wissen wie es mit der "Kraftfahrerausbildung" aussieht! Ich habe gehört, dass die demnächst für alle gewerblich fahrende pflicht wird! Gibt es hierfür eine Gewichtsbeschränkung? also z.B. ab 7,5 Tonnen? oder gilt das bereits ab 3,5t?

Kann man so eine Ausbildung auch über das Arbeitsamt bekommen oder zumindest einen zuschuss?

Vielen Dank für eure Antworten!

Gruß
Dominik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
05.08.2007, 12:28 Uhr

zu: LKW-Kraftfahrerausbildung

Diese Verordnung tritt für LKW-Fahrer erst am 10.09.2009 in Kraft.

siehe hier:
http://cms.ihk-trier.de/ihk-trier/Integrale?MODULE
=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Med
ia.PK=1580&Media.Object.ObjectType=full

Die Weiterbildungspflicht trifft dich dann erst im Jahre 2014.

Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

Was kann das Telefonieren des Fahrzeugführers während der Fahrt bewirken?

Ablenkung durch das Gespräch

Ablenkung durch die Bedienung

Ablenkung ist ausgeschlossen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Überholen

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

Zum Halten und Parken