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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eimerk
02.08.2007, 10:05 Uhr

Ohne Führerschein

Wie ist es eigentlich wenn ich keinen Führerschein besitze, und zur Führescheinstelle gehe und mir einen Ersatz Führerschein beantrage?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
02.08.2007, 10:29 Uhr

zu: Ohne Führerschein

Dann kriegst Du keinen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (39)
02.08.2007, 10:30 Uhr

zu: Ohne Führerschein

Häh?
Meinst du, du bist nicht mehr im unmittelbaren Besitz, weil verbummelt/verloren/geklaut oder meinst du, du hast nie einen Führerschein gemacht?

Bei ersterem beantragst du einen neuen, musst dafür Anträge ausfüllen und Bearbeitungsgebühr zahlen, bei zweiterem nimmt die Behörde den Antrag entgegen und stellt später fest, dass im Computer nix drin ist.
Wie die darauf reagieren (gar nicht, ablehnendes Schreiben oder Weiterleitung an die Polizei): keine Ahnung!

steffi (39)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
02.08.2007, 10:44 Uhr

zu: Ohne Führerschein

Vortäuschen falscher Tatsachen um sich eine Leistung (Führerschein) zu erschleichen?

Würde ich jetzt Mal so in den Raum stellen   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lämmchen
06.08.2007, 00:24 Uhr

zu: Ohne Führerschein

Also ganz ehrlich du hast keine Chance!!! Ich arbeite in einer Behörde und war auch schon in der Führerscheinstelle und dir wird eine eidesstaatliche Versicherung abgenommen über die Richtigkeit deiner Angaben und dann wird natürlich auch geprüft im Computer und wenn nötig noch Daten von anderen Behörden angefordert. Ich sag nur die kriegen alles raus was sie wissen müssen *hehe*

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B

Die Kinder

- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind

- genau beobachten und vorsichtig weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte

Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Die rote Leuchte hat für Sie keine Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten