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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gast100
15.06.2007, 23:35 Uhr

Vorrang bei T-Kreuzung mit "Inselchen"

Hallo,
meine Frage:

Eine T-Kreuzung. Auf der "Hauptstrasse" kommen sich zwei Fahrzeuge entgegen, beide wollen abbiegen: A ist Linksabbieger, B ist Rechtsabbieger.
Jetzt hat der Rechtsabbieger Vorrag vor dem Linksabbieger.

Gilt die Regel genauso, wenn in der "Nebenstraße" - also die, in welche abgebogen werden will, eine kleine Insel drin ist, die die neue Straße in zwei Teile teilt?

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15.06.2007, 23:59 Uhr

zu: Vorrang bei T-Kreuzung mit "Inselchen"

Das "Inselchen" ändert am § 9 StVO rein gar nichts.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Nötigenfalls herunterschalten

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird