Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
17.06.2007, 11:31 Uhr

"Werktags"

Ich hätte da mal eine Frage, und zwar gibts hier viele 30er Schilder, wo drunter steht "WERKTAGS zwischen 7 und 19 Uhr" - zählt der Samstag auch zum werktag??


Danke und schönen Sonntag noch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 123Flubber
17.06.2007, 11:56 Uhr

zu: "Werktags"

Der Samstag zählt auch als Werktag.


Gefundene Urteile:

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen, das "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" gilt, entfaltet Wirkung auch an einem Samstag, weil der Samstag auch heute noch im allgemeine Sprachgebrauch ein Werktag ist.

(OLG Hamm 2. Senat für Bußgeldsachen Beschluß vom 7. März 2001, Az: 2 Ss OWi 127/01)



Die durch Anbringung des Zusatzschildes "werktags" getroffene Beschränkung der Parkzeitregelung erfaßt auch den Sonnabend

(OLG Düsseldorf 2. Senat für Bußgeldsachen Beschluß vom 5. Dezember 1990, Az: 2 Ss (OWi) 332/90 - 83/90)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
17.06.2007, 17:45 Uhr

zu: "Werktags"

Danke für die Antwort. Jetzt weiß ich bescheid.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Pkw, der abgeschleppt wird

- Lkw, der liegen geblieben ist

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen nicht halten

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Bei welchen Drogen kann schon einmaliger Konsum zu vorübergehender Fahruntüchtigkeit führen?

Heroin, Kokain, Amphetamine

Haschisch, Marihuana

LSD