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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TuningBln
29.03.2007, 11:06 Uhr

zu: Fahrschule wechseln..

Hallo erst einmal ist ja zufragen wo durch die Sperre 3 Monate gekommen ist ?

Theorie kann man jeder Zeit ablegen.
Einen Antrag fuer einen Fahrschul wechsel brauchst du beim Amt nicht stellen da dies nicht wichtig dort ist.
Du musst bei ein Wechsel nur die abgeleisteten Fahrstunden schriftlich bekommen was du gemacht hast bis jetzt. Mehr brauchst du nicht.

Ich wuensche dir weiterhin Gute Fahrt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
29.03.2007, 12:58 Uhr

zu: Fahrschule wechseln..

Einen zweiten Antrag kannst Du gar nicht stellen. Zumindest solange nicht, solange der erste noch gültig ist. Erst nach Ablauf des ersten Antrags nimmt die Behörde einen neuen Antrag entgegen.

Wenn Du die Fahrschule bei laufendem Antrag wechselst, muss die Prüfstelle informiert werden, was Dir aber eventuell auch die neue Fahrschule abnehmen würde.

Allerdings hat ein Fahrschulwechsel keinerlei Einfluss auf die Sperrfrist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
11.04.2007, 13:35 Uhr

zu: Fahrschule wechseln..

Meines Wissens nach gilt die dreimonatige Sperre z.B. bei dreimaligem Nichtbestehen der praktischen Prüfung. Dann ist doch auch die theoretische Prüfung erneut abzulegen.

Wenn man nun in dieser Situation ist, und die Fahrschule wechseln möchte, was macht man? Den Nachweis über den Ausbildungsstand verlangen. (Wo steht das eigentlich? Also welche Vorschrift, Paragraph, usw.?)
Theorie kann man dann jederzeit ablegen? Sind in diesem Fall weitere Fahrstunden vorgeschrieben? Was gibt es bei einem Fahrschulwechsel noch zu beachten? Was mache ich, wenn sich dann auch das Prüfgebiet ändert?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren