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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
24.03.2007, 20:50 Uhr

Abgemeldetes Auto abschleppen?

Hallo,

darf man ein abgemeldetes Auto mit einem anderen Auto abschleppen?

MfG
Driv0r

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
24.03.2007, 21:00 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen?

Hi!
Ist das Auto betriebsunfähig oder könnte es noch fahren?
Gruß,
Schoki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
24.03.2007, 21:09 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen?

Es könnte noch fahren, aber darf es eben nicht weil nicht angemeldet ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
24.03.2007, 23:46 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen?

Das ist der Punkt ;)
Du darfst den Wagen nur abschleppen wenn es BESTRIEBSUNFÄHIG ist.
Gruß,
Schoki

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103

Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften

Vorfahrtstraße

Kraftfahrstraße