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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Derek_Jeter
20.03.2007, 16:41 Uhr

Frage zur Händlergarantie

Hallo Community,
Ich habe keinen besseren Namen für die Überschrift gefunden, jedoch hoffe Ich das ihr mir weiterhelfen könnt.

Habe Anfang des Jahres ein Auto bei einem Autohaus gekauft (gebraucht) und somit natürlich auch die einjährige Händler Garntie erhalten.
Nun habe Ich min Auto in der Werkstatt gehabt um einige Sachen montieren zu lassen, und da hat sich die Gelegenheit geboten, mal nachschauen zu lassen, ob auch wirklich alles ok ist.
Heraus kam das beide Domlager defekt sind, der Querlenker vorne Rechts ebenfalls defekt ist und die Stabilisatzionsbuchsen (Achsen Stabi) was das auch immer ist ausgeschlagen sind.

Nun meine eigentliche Frage. Ist das ein Garantiefall oder muss Ich die Kosten zur Reperatur selber übernehmen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
22.03.2007, 21:21 Uhr

zu: Frage zur Händlergarantie

hi derek....
ich denke mal, dass du bei dem händler einen kaufvetrag unterschrieben hast...schau dir deine ausfertigung an, weil es da bestimmt haftungsausschlüsse gibt...in wie weit dir das bei der kostenerstattung hilft, kann ich dir nicht sagen...im zweifelsfall nen anwalt zu rate ziehen
gruss
karsten

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit