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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.02.2007, 19:20 Uhr

zu: einmal geblitzt- 2 knöllchen

1. Wenn beides gezahlt ist, wäre es eh zu spät etwas zurückzufordern.
2. Ein gemeinsames Bußgeld gibt es nur bei "Tateinheit". Hier liegt aber Tatmehrheit vor, da das Unterlassungsdelikt "Nichtanschnallen" und das Begehungsdelikt "Zu-schnell-fahren" in keinem kausalen Zusammenhang steht.

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11.02.2007, 23:56 Uhr

zu: einmal geblitzt- 2 knöllchen

Kann man das immer mit dem direkt bezahlen, auch wenn die aus einem Auto raus blizen zum Beispiel?

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12.02.2007, 01:30 Uhr

zu: einmal geblitzt- 2 knöllchen

Du kannst nur dann vor Ort bezahlen, wenn man dir ein Verwarngeldangebot macht, das ist nur bis 35 € möglich. Ein Recht darauf hast du aber nicht. Bei
Radar-Blitzern schreibt normalerweise niemand die Messergebnisse mit, sondern die sind nur auf dem Foto gespeichert. Also könnte man dir vor Ort gar nicht sagen wie schnell du warst. Manchmal gibt es solche Radar-Kontrollen aber auch mit Sofortkasse. (Das spart die Arbeit für die Fahrerfeststellung wenns Punkte gibt und der Halter den Fahrer nicht nennt)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116

Bewohner

Fahrzeuge im Durchgangsverkehr

Besucher der Bewohner

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?

Sie müssen sauber sein

Sie müssen funktionstüchtig sein

Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich