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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hansebenger
07.12.2006, 11:25 Uhr

M schon nach der Praktischen B Prüfung

Hallo zusammen,


habe mal eine Fragen und zwar habe ich jetzt meine ersten beiden theorie stunden hinter mir :D
Jetzt hat ein Kumpel von mir gesagt, dass wenn ich meine praktische Prüfung ( mache Klasse B ) absolviert habe schon vor meinem 17ten geburtstag eine bescheinigung bekommen kann, die mir erlaubt schon mit meinem Roller der schon inner Garage steht fahren zu können!

Gibt es so was Wirklich?

Mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.12.2006, 12:21 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

nein, geht grundsätzlich nicht weil du deine fahrerlaubnis erst mit 18 bekommen wirst.

holger

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07.12.2006, 12:26 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

nein, die bekomm ich ja schon mit 17 ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.12.2006, 14:00 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

jau, hatte nur gelesen >> ( mache Klasse B ) <<
aber te macht b17.

dann ersetzten ich die 8 durch die 7, aber ändern tut sich sonst nix.



holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hansebenger
07.12.2006, 17:12 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

hehe,

sry wollte hier niemandem angreifen oder so aber ok habe mir das acuh schon gedacht na ja dann wird der roller noch bis april inner garage stehen müssen

mfg und danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.12.2006, 17:24 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

hast ja auch keinen angegriffen.
und die 4 wochen die max zwischen der prüfung und dem geburtstag liegen, wirst du auch überleben.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rijx45
08.12.2006, 20:22 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

er kann aber nach bestandener bF17-prüfung mit der prüfbescheinigung zum stva laufen und sich ne vorläufige fahrerlaubnis der klasse M ausstellen lassen und somit auch seinen roller fahren
gruss
karsten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.12.2006, 21:44 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

kann er eben nicht. er hat ja nicht klasse m gemacht. der m ist zwar in b eingeschlossen, wird aber erst wirksam wenn er klasse b(17) erhalten hat.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hansebenger
11.12.2006, 12:14 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

naja wenn ich die Praktische Prüfung für meinen Klasse B Führerschein bestehe kann ich doch direkt mit meinem Roller fahren halt mit dieser Bescheinigung, richtig?

Mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
11.12.2006, 12:24 Uhr

zu: M schon nach der Praktischen B Prüfung

wenn du deinen "vorläufigen führerschein" mit 17 vom sva bekommen hast, darfst du auch alleine klasse m fahren.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beachten, wenn Sie an einem Linienbus vorbeifahren wollen, der an einer Haltestelle angehalten hat?

Unter gar keinen Umständen an dem Bus vorbeifahren

Möglichst dicht an dem Bus vorbeifahren, um nicht zu weit nach links zu kommen

Mit ausreichendem Seitenabstand vorsichtig vorbeifahren, da vor dem Bus plötzlich Fußgänger über die Fahrbahn gehen könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Überweg frei lassen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen