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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CaMi
27.11.2006, 19:07 Uhr

Welchen Führerschein brauche ich? (Mobilkran, 62km/h)

Hallo,

ich möchte meinen Autokran im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

Es handelt sich um einen ADK125/3.
Dieses Fahrzeug hat eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 62km/h und wiegt an die 18t.
Baujahr ist 1982 und lief in der ehemaligen DDR.
Das Fahrzeug war noch nie zugelassen, höchstens mal über die Bundeswehr.

Welchen Führerschein brauche ich also?

Vielen Dank und einen schönen Gruß!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
27.11.2006, 19:16 Uhr

zu: Welchen Führerschein brauche ich? (Mobilkran, 62km/h)

Ein LKW- Führerschein Wäre nicht verkehrt!

Für ein Selbstfahrendes Arbeitsgerät reicht die Klasse C aus, ansonsten benötigst du dafür die Klasse CE

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern CaMi
27.11.2006, 19:18 Uhr

zu: Welchen Führerschein brauche ich? (Mobilkran, 62km/h)

hm...schade. Habe nämlich nur die B.

Wäre ja nur einmal.
Und zwar im Rahmen einer Stadtrundfahrt mit vielen Oldtimern und Polizeieskorte...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Warnzeichen geben und den Lkw überholen

Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten

Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist