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 AnhängerFreak
10.10.2006, 11:57 Uhr
Was darf ich denn nun mit BE mehr?
Hallo Leute,
hab eine Frage, habe jetzt schon knapp 2 Jahre meinen BE Führerschein und würde jetzt gerne mal wissen, was ich denn jetzt mehr darf als mit einem normalen B Führerschein? Darf der Zug jetzt schwerer sein als 3,5t?
Würde mich über ein paar Beispiele freuen, was ich jetzt mehr darf :)
Und müss ich wenn ich jetzt einen Zug von >3,5t habe die Verbotsschilder für LKW (bzw. Fahrzeuge >3,5t beachten) oder ist das ne Ausnahme, weil ja mein Zugfahrzeug immernoch <3,5t ist?
DANKE SEHR für eure Antworten..:)
 Kami
10.10.2006, 12:48 Uhr
zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?
Zugfahrzeug 3,5t + Anhaenger.....
Gruss
Kami
 AnhängerFreak
11.10.2006, 07:52 Uhr
zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?
Kann man mir vielleicht noch Beispiel geben?
 Chrisx021983
11.10.2006, 12:00 Uhr
zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?
Der Anhänger den du hinter einem Fahrzeug mit 3,5t zulässiger Gesamtmasse ziehst darf über 750KG zulässige Gesamtmasse haben.
Warum hast du überhaupt die Klasse BE gemacht wenn du gar nicht weisst wöfür die
gut ist??
 retter 
11.10.2006, 12:09 Uhr
zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
 Stefan Süßmann
11.10.2006, 13:55 Uhr
zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?
>Kann man mir vielleicht noch Beispiel geben?
Klar, Du darfst z.B. einen 3,5t Unimog mit zwei 2-Achs-Anhängern fahren.
Das Zugfahrzeug darf maximal 3,5t zGG haben und daran dürfen beliebige Anhänger.
mfg
Stefan
 AnhängerFreak
11.10.2006, 22:34 Uhr
zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?
Okay danke und muss ich jetzt wenn der Zug dann größer 3,5t ist die LKWverbotsschilder beachten? also farzeuge >3.5t? wenn ich zum beispiel mit nem unimog und anhänger rumfahren sollte *G
Danke
 Georg_g
12.10.2006, 15:18 Uhr
zu: Was darf ich denn nun mit BE mehr?
Bei den Verbotsschildern mit dem Lkw-Symbol wird zwar die Masse von Zugfahrzeug und Anhänger addiert, das gilt aber nicht, wenn das Zugfahrzeug ein Pkw ist. Umgekehrt gilt das Verbot für Zugmaschinen immer, auch wenn sie weniger als 3,5 t z.G. haben.
Der amtliche Text (der nicht ganz einfach zu verstehen ist) zum Lkw-Symbol lautet:
"Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."
Ein paar Beispiele:
1. Dein Zugfahrzeug ist ein Pkw. Dann kannst du die Schilder immer ignorieren, auch wenn der Zug mehr als 3,5 t z.G. haben sollte.
2. Dein Fahrzeug ist eine Zugmaschine. Dann gilt das Verbot immer, auch ohne Anhänger und auch, wenn die Zugmaschine weniger als 3,5 t hat.
3. Dein Zugfahrzeug ist ein Lkw. Dann gilt das Verbot, wenn die Summe der Gesamtmassen von Lkw und Anhänger mehr als 3,5 t beträgt.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?
Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge
Nur auf von links kommende Fahrzeuge
Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Sie dürfen hier nicht links abbiegen
Sie dürfen hier nicht wenden
Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-013-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Ich darf als Erster die Kreuzung überqueren
Ich muss den roten Lkw abbiegen lassen
Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen
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